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Häufige Rechtsirrtümer

Beauty-OP: So riskieren Sie damit nicht Ihren Job

Recht beraten
20.09.2025 12:12

Die Brust gehört größer, die Nase gerader, das Fett weniger – und dann braucht man noch ein großes Tattoo am Rücken und ein kleines Piercing im Intimbereich? Wer bei der eigenen Schönheit nachhelfen will, kann das ja jederzeit tun. Aber Vorsicht: Nicht jeder Anbieter ist seriös. Und: Nicht alles gilt im Job als Krankenstand.

Schätzungen zufolge finden jährlich zwischen 30.000 und 100.000 ästhetische Eingriffe in Österreich statt. Freilich sind Aussehen und Geschmack Privatsache – eine Schönheitsoperation hingegen aber nicht automatisch. In Bezug auf die Arbeit muss man bei Nasenkorrekturen, Brustvergrößerungen und Co. aufpassen: Denn wenn beim Eingriff rein der Schönheit wegen etwas schiefgeht, kann das auch arbeitsrechtliche Folgen haben.

Wir haben Arbeitsrechtsexperten Martin Müller vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) um Aufklärung der häufigsten Irrmeinungen rund um das Thema gebeten.

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