Eine Meute an Sturm-Anhängern ging vor einem Europacupspiel auf die Polizei los. Dafür stand nun erneut ein (amtsbekannter) Steirer vor Gericht. Er war bei der Aktion vermummt, doch eine Zigarettenpause wurde ihm zum Verhängnis.
Viel gearbeitet hat ein groß gewachsener, kräftiger Steirer (34) in den letzten Jahren nicht. Dafür hat er um so mehr sein Leben im Trash-TV zur Schau gestellt und sich bereits mehrere Verurteilungen wegen Aggressions-Delikten eingeheimst. Auch ein Grazer Polizist stellt ihm kein Zeugnis des Ruhms aus: „Ich kenne ihn von vielen Amtshandlungen und habe schon etliche Anzeigen gegen ihn geschrieben. Deswegen habe ich ihn auch beim Stadion sofort wieder erkannt.“
Der Beamte meint damit das Europacup-Spiel des SK Sturm gegen Atalanta Bergamo im Oktober 2023. Damals ging eine Meute vermummter schwarzer Fans auf die Polizei los, weil diese den Angriff auf die gegnerischen Fans verhindern wollte.
Ich weiß gar nicht, wie ich überhaupt zu diesem Spiel gekommen bin und woher ich die Maskierung hatte, ich habe die Nacht davor durchgetrunken.
Der Angeklagte
Wie berichtet, verhängte Richter Erik Nauta bereits vor einigen Wochen gegen einen Hooligan im Zuge derselben Aktion beim gleichen Spiel unter anderem ein gerichtliches Stadionverbot – neben einer Freiheitsstrafe wohl die gefürchtetste Konsequenz im Fan-Milieu.
Für Zigarette ließ er die Vermummung fallen
Nicht so für den Steirer, wie er beteuert. Denn: „Ich weiß gar nicht, wie ich überhaupt zu diesem Spiel gekommen bin und woher ich die Maskierung hatte, ich habe die Nacht davor durchgetrunken. Normalerweise schaue ich mir Spiele vor dem Fernsehgerät an, das ist viel gemütlicher.“
Alles andere als gemütlich waren seine Aktionen, die obendrein dank der Stadion-Kamera und Body-Cams der Polizei glasklar festgehalten wurden: Der Angeklagte richtete die geballten Fäuste gegen die Beamten, auf einer anderen Videosequenz ist er mit schwarz-weißer Überziehhaube und einem ausgerissenen Verkehrsschild in den Händen zu sehen. Staatsanwalt Arnulf Rumpold geht davon aus, dass er an vorderster Front den Mob dazu angestachelt hat, die Polizei zu attackieren.
Diese muss schließlich sogar Wasser einsetzen, um die grölende Meute von sich abzuhalten, während Flaschen, Böller und Bengalen herumfliegen. „Wegen solcher Aktionen gehe ich mit meinen Kindern nicht mehr ins Stadion“, kommentiert sein Verteidiger die Szenen. „Traurig, wenn man das mit seinen Kindern nicht mehr machen kann“, pflichtet ihm der Staatsanwalt bei.
„Was, Stadionverbot? Wie lange?“
Trotz Vermummung konnte der Angeklagte ausgeforscht werden. Denn: „Sie haben einen großen Fehler gemacht. Als Sie eine Zigarette geraucht haben, haben Sie Ihre Maske heruntergenommen“, sagt Richter Nauta. Der Angeklagte hat nun ausgespielt: Er wird zu zwölf Monaten Haft, acht davon bedingt, verurteilt, inklusive Weisung zum Anti-Aggressionstraining, Bewährungshilfe und Stadionverbot. „Was, Stadionverbot? Wie lange?“, wirkt er plötzlich irritiert. „Drei Jahre“, klärt ihn Herr Rat auf. „Oh.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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