Exempel statuiert

Erstmals: Gericht verfügt Stadionverbot über „Fan“

Steiermark
23.07.2025 07:00

Ein steirischer Richter hat ein österreichweites Exempel statuiert: Am Montag erteilte er einem Grazer, nachdem er bei einem Europa-League-Spiel des SK Sturm Polizisten attackiert hatte, per Weisung ein gerichtliches Stadionverbot!

Das Europa-League-Spiel zwischen SK Sturm und Atalanta Bergamo am 26. Oktober 2023 hatte am Montag für einen einschlägig vorbestraften Steirer (34) ein gerichtliches Nachspiel. Denn vor Spielbeginn sammelten sich zahlreiche „Schwarze“ am Vorplatz der Merkur Arena, die es offenbar auf die gegnerischen Fans abgesehen hatten, und vermummten sich.

Um ein Aufeinandertreffen der beiden Fangruppen zu verhindern, formierten sich die Einheiten der Polizei – was den „Schwarzen“ natürlich gar nicht passte. Auf einmal startete eine aggressive Meute mit geballten Händen auf die Polizisten zu – so auch der 34-Jährige.

Durch Stadionvorplatzkamera entlarvt
Manche schnappten sich sogar Poller und Eisenstangen, und plötzlich flogen Dosen, Flaschen, bengalische Feuer auf die Polizisten, die auch mit Fußtritten und Schlägen attackiert wurden. Ein Beamter erlitt dadurch eine Kopfprellung. Nur mithilfe von Pfefferspray konnte den Randalierern Einhalt geboten werden. Durch die Aufzeichnung der Stadionvorplatzkamera konnte der 34-Jährige – etliche weitere Fans blieben unerkannt – schlussendlich ausgeforscht werden.

Zitat Icon

Im Hinblick darauf, dass der SK Sturm eine große Anzahl an Bewerbsspielen pro Jahr zu absolvieren hat, ist die Meldepflicht bei der Polizei für die Dauer von drei Jahren völlig überzogen.

Verteidiger Raimund Hofmann

Richter Erik Nauta verurteilte ihn zu einer teilbedingten Haftstrafe. Was ihn vermutlich mehr stören wird: Herr Rat statuierte ein Exempel. Zum ersten Mal wurde einem Angeklagten die Weisung eines gerichtlichen Stadionverbots aufgebrummt. Er darf nun drei Jahre lang keine Spiele mehr besuchen und muss sich vor jedem Match bei der Polizei melden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bis jetzt wurden Verbote über den Stadionmieter bzw. den österreichischen Fußballverband verhängt. Raimund Hofmann, Verteidiger des Angeklagten, kann dem gerichtlichen Stadionverbot nur wenig abgewinnen: „Im Hinblick darauf, dass der SK Sturm eine große Anzahl an Bewerbsspielen pro Jahr zu absolvieren hat, ist die Meldepflicht bei der Polizei für die Dauer von drei Jahren völlig überzogen.“

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt