Saftige Geldstrafe

Vater pfeift auf Schule und blitzt vor Gericht ab

Tirol
27.08.2025 06:00

Weil er seine Kinder über zwei Monate lang nicht zum Unterricht geschickt hat, wurde über einen Tiroler (53) eine saftige Geldstrafe verhängt. Mit einer Beschwerde dagegen blitzte der Mann nun vor Gericht ab.

In nicht einmal zwei Wochen beginnt für rund 55.000 Tiroler Pflichtschüler wieder der oft zitierte „Ernst des Lebens“. Der tägliche Unterricht ruft, die Ferien gehen schließlich zu Ende. Auch wenn eigentlich alle Kinder ab sechs Jahren neun Jahre lang die Schule besuchen müssten, werden einige Plätze leer bleiben. Denn manche Eltern sorgen nicht dafür, dass ihre Sprösslinge die allgemeine Schulpflicht erfüllen.

Rund acht Wochen nicht im Unterricht aufgetaucht
So wie ein Vater (53), der offenbar auf das Gesetz pfeift und seine zwei Kinder zum wiederholten Mal nicht in die Schule geschickt hat. Zwischen Mitte Februar und Mitte April blieb die Tochter von der Volksschule und der Sohn von der Mittelschule rund acht Wochen lang unentschuldigt zu Hause.

Die Schulverweigerung blieb nicht folgenlos: Die zuständige Bezirkshauptmannschaft verhängte nämlich eine Verwaltungsstrafe von jeweils 440 Euro – bei Nichtbezahlung drohen sogar insgesamt 28 Tage Haft.

Nicht alle Klassen werden nach den Sommerferien voll sein. Einige Eltern beschäftigen die ...
Nicht alle Klassen werden nach den Sommerferien voll sein. Einige Eltern beschäftigen die Justiz.(Bild: APA/HARALD SCHNEIDER)
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Eltern sind, insoweit ein Besuch der Schule – aus welchen Gründen immer – nicht stattfinden kann, verpflichtet, alles Weitere ihnen Mögliche zu unternehmen, damit die Schulpflicht durch ihre Kinder erfüllt wird.

Die Richterin in der Urteilsbegründung

Doch der Erziehungsberechtigte weigerte sich, die Strafen zu zahlen, brachte unter anderem vor, dass es in Österreich keine Schulpflicht, sondern lediglich eine Unterrichtspflicht gäbe, und auch kein Vertrag bestehen würde. Am Landesverwaltungsgericht blitzte der zweifache Vater nun aber mit seiner Beschwerde ab. Verfahrenskosten in Höhe von 88 Euro kommen zu den beiden Strafen hinzu.

Ob die nun fixe Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts den 53-Jährigen dazu bewegt, seine beiden schulpflichtigen Kinder ab nun wieder regelmäßig in die Schule zu schicken, darf aber wohl bezweifelt werden.

Nach der Pandemie nicht mehr in die Klasse zurück
Seine beiden Kinder stehen aber nicht alleine da: Die Zahl der Verfahren und Beschwerden zu Schulpflichtverletzungen ist speziell mit der Corona-Pandemie regelrecht explodiert. 22 Tiroler Kinder waren im Vorjahr überhaupt aus dem Schulsystem verschwunden. Sie werden zu Hause unterrichtet. Hoffentlich, muss man dazu ergänzen. Denn einen Beleg gibt es nicht. Auch den verpflichtenden Tests, bei denen der Bildungsstand überprüft werden soll, bleiben viele fern.

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