„Kinder lernen mehr“

Freilernen statt Schule: Eltern fassen Strafe aus

Steiermark
01.07.2025 08:00

Steirische Eltern nahmen ihre Kinder aus einer Bildungseinrichtung, ohne Hausunterricht bei der Behörde anzumelden. Der Verstoß gegen die Schulpflicht kümmert sie wenig: „So haben die Kinder sogar viel mehr gelernt!“

Zwei Plätze in einer steirischen Volksschule blieben in diesem Schuljahr leer: „Die Kinder haben sich mit Händen und Füßen gewehrt, in die Schule zu gehen. Wir haben alles versucht, aber sie wollten nicht mehr. Sie wurden auch gemobbt“, schildert der Vater eines Mädchens und eines Buben nun im Landesverwaltungsgericht Steiermark. Denn die Eltern haben gegen die Geldstrafe wegen Verletzung der Schulpflicht (110 Euro je Kind) Beschwerde eingelegt.

„Sie lernen mit dem Leben“
Häuslicher Unterricht ist in Österreich grundsätzlich erlaubt – man muss es allerdings bei der Bildungsbehörde rechtzeitig melden. Was in diesem Fall nicht geschehen ist. Drei Jahre lang war das Mädchen in der Volksschule, ihr kleiner Bruder ein Jahr. Seit diesem Schuljahr besuchen sie zweimal wöchentlich eine Projektgruppe und lernen zu Hause ohne Lehrplan (Freilernen).

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Die Kinder haben sogar viel mehr gelernt. Sie verblüffen uns jeden Tag, wenn sie zum Beispiel erklären, was der Treibhauseffekt ist.

Der Vater der Kinder über die Erfahrungen mit Freilernen

„Was kann ich mir darunter vorstellen?“, will der Richter wissen. „Sie lernen mit dem Leben. Wenn wir kochen, wenn wir was Handwerkliches machen“, lautet die Antwort. Zudem würden sie auch Ausflüge mit anderen Freilerner-Familien machen. Die bisherige Bilanz der Eltern: „Die Kinder haben sogar viel mehr gelernt. Sie verblüffen uns jeden Tag, wenn sie zum Beispiel erklären, was der Treibhauseffekt ist.“

Strafe schreckt nicht ab
Das tut für den Richter aber nicht viel zur Sache, denn die Verletzung der Schulpflicht ist erfüllt – Beschwerde abgewiesen. Die Eltern schreckt die Mini-Geldstrafe letztlich nicht ab. Sie wollen am Freilerner-Weg festhalten. „Ich glaube, wir werden uns noch öfter sehen“, sagt der Vater nach der Verhandlung zum Richter.

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