Ein Pensionist aus Niederösterreich nötigte eine Mitbewohnerin in seinem Pflegeheim zum Zungenkuss und berührte eine Pflegehelferin unsittlich. Dafür fasste der 72-Jährige nun am Landesgericht St. Pölten eine bedingte Haftstrafe aus.
„Darf man denn heute überhaupt nichts mehr?“ Die fehlende Einsicht hinderte einen 72-Jährigen nicht an einem Geständnis. Der Senior musste sich am Landesgericht St. Pölten wegen Nötigung und sexueller Belästigung verantworten, nachdem er in einem Pflegeheim im Mostviertel sein Verlangen nicht mehr zügeln konnte. Im August des Vorjahres soll er eine Mitbewohnerin zu einem innigen Kuss gezwungen haben.
Ohrfeige nach Vorfall
Sehr zum Leidwesen der Betroffenen. Denn die zeigte sich mit der spontanen Zuneigung so gar nicht einverstanden. Sie habe den Vorfall postwendend mit einer Ohrfeige quittiert, erklärte das Opfer. Damit nicht genug. Im November suchte der 72-Jährige die körperliche Nähe zu einer Pflegerin – während seine pflegebedürftige Ehefrau im Badezimmer weilte. Schwer geschockt verständigte die Heimhelferin nach den unsittlichen Berührungen die Polizei.
Viele Bewohner machen das. Aber es ist wie immer, wenn andere Fehler machen. Jetzt hab ich einen gemacht. Im Heim ist es wie im Käfig.
Angeklagter vor Gericht in St. Pölten
Vier Monate bedingte Haft
„Wissen Sie, dass man das nicht tun darf?“, will Frau Rat vom Angeklagten wissen. „Viele machen einen Fehler. Jetzt hab ich auch einen gemacht“, gesteht er ein. Nachdem er das Heim mittlerweile verlassen musste und bei seiner Gattin „Pause hat“, fasste er nun vier Monate bedingte Haft aus – Urteil rechtskräftig.
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