Seit Dienstag gibt es für die Filmteichstraße in Favoriten ein nächtliches Halteverbot von 22 bis 5 Uhr. Als neue Lösung, um die nächtlichen Zusammenkünfte der Roadrunnerszene ein für alle Mal zu verhindern. Und schon wieder gibt es jetzt Aufregung
Meistens geht es Freitag, Samstag und Sonntag, ab etwa 17 Uhr rund um den Kurpark Oberlaa so richtig los. Seit Jahren werden die Bewohner der Filmteichstraße und der umliegenden Straßenzüge dort von der Roadrunner-Szene terrorisiert. Neben illegalen Straßenrennen sind auch enorme Lärmbelästigung und Müllansammlungen ein Problem. Dazu kommen feiernde und polternde Jugendliche, die ihre Freizeit auf den Parkflächen verbringen und teilweise mit Campingsesseln herumlungern. Doch das soll sich nun ändern. Ab sofort gilt in der Filmteichstraße nämlich ein nächtliches Parkverbot – von 22 bis 5 Uhr.
Klares Signal an die Roadrunnerszene
Favoritens Bezirksvorsteher Marcus Franz (SPÖ) kündigte die neue Maßnahme Anfang Juni exklusiv in der „Krone“ an. Auch, um der Polizei endlich eine Handhabe zu geben. „Dann kann die Polizei wirklich jeden, der dort steht, auch anzeigen“, so der Bezirkschef. Die Anwohner hätten sich eine Lösung des Problems verdient. Das komme jetzt, auch mit einem klaren Signal an die Roadrunnerszene. Bisherige Vorschläge, auch aus der Bevölkerung, wären leider aufgrund von rechtlichen Hindernissen oder – wie im Falle des Nachtfahrverbots – durch einen Einspruch der Wirtschaftskammer gescheitert, heißt es aus der Bezirksvorstehung zur „Krone.
Im Gastronomiebetrieb Kurparkdiele ist man jetzt dennoch verzweifelt. Das Verbot sei von heute auf morgen gekommen. Gäste sollen jetzt vor 22 Uhr in den umliegenden Gassen parken. Auch für Anrainer gebe es keine Ausnahmen. Der Parkplatz in der Laaer-Berg-Straße mit 30 Stellflächen sei abends immer voll.
Aus dem Büro des Bezirksvorstehers heißt es dazu: „Eine schnelle Umsetzung war nicht zuletzt aufgrund der warmen Sommernächte notwendig. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Parkplatzsituation zu evaluieren und in einem zweiten Schritt nachzuschärfen.“ Anwohner können weiterhin Parkplätze – in den freigehaltenen Buchten – auch in der Nacht nutzen. Für Gastronomiebetriebe könne eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden, heißt es.
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