Einweisung in Anstalt

Häftling kündigte seinen Mitinsassen Terrortat an

Oberösterreich
16.07.2025 18:59

Am Tag seiner Haftentlassung wurde ein 22-Jähriger wieder verhaftet. „Morgen ist Todestag!“, soll er in der Justizanstalt gesagt haben. Er kündigte an, einen Markt zu suchen, wo viele Kinder seien, um möglichst viele Menschen umzubringen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum auf unbestimmte Zeit. Der Mann gilt wegen einer psychischen Erkrankung als nicht zurechnungsfähig.

Einen Tag vor seiner Haftentlassung soll ein 22-Jähriger gegenüber Mitinsassen terroristische Straftaten angekündigt haben, weshalb er am Mittwoch in Ried im Innkreis vor Gericht stand.

Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Wegen einer paranoiden Schizophrenie in Verbindung mit multiplem Substanzmissbrauch sei der junge Mann nicht zurechnungsfähig.

Zahlreiche Gewaltdelikte
Bereits sieben Vorstrafen, fünf davon einschlägig wegen Gewaltdelikten, hat der junge Mann vorzuweisen. Seit er zwölf Jahre alt ist, habe er Drogenprobleme, den Großteil der vergangenen zehn Jahre habe er hinter Gittern verbracht. Im Gefängnis soll zuletzt seine psychische Erkrankung ausgebrochen sein.

Anfang Jänner meinte er in der Justizanstalt Suben zu einem Mithäftling: „Du wirst mich im Fernsehen sehen. Ich schwöre bei Gott, Bomben werden explodieren. Überall wird es explodieren.“ Am Gang soll er dann gerufen haben: „Ich will die Christen und Muslime töten, damit es keinen Glaubenskrieg mehr gibt“. Am 30. Jänner antwortete er einem Mithäftling auf die Frage, was er morgen nach der Haftentlassung machen werde: „Morgen ist Todestag.“

Straftat wahrscheinlich
Daraufhin hätten die anderen Insassen die Äußerungen gemeldet und der 22-Jährige wurde nahezu zeitgleich mit seiner Entlassung wieder verhaftet. Es sei „mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass der Betroffene in absehbarer Zukunft unter dem maßgeblichen Einfluss seiner psychischen Störung erneut eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen“ werde, beantragte die Staatsanwaltschaft die Einweisung.

Im Fall einer Zurechnungsfähigkeit wäre der Mann wegen des Verbrechens einer terroristischen Straftat angeklagt worden. Der Betroffene hat kein Rechtsmittel eingelegt, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum ist damit noch nicht rechtskräftig.

Porträt von OÖ-Krone
OÖ-Krone
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