Urteil rechtskräftig

Jeanette (19) starb: Strafe für Lenker abgemindert

Oberösterreich
17.07.2025 15:00

Ein schrecklicher Fall wurde am Donnerstag am Oberlandesgericht in Linz verhandelt. Ein 26-Jähriger berief gegen sein Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung und Imstichlassen – er war mit Jeanette (19) kollidiert, die dann von einem nachkommenden Auto getötet wurde. Der Berufung wurde teilweise stattgegeben.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit hat in einer Nacht im Juni 2023 ein Leben viel zu jung beendet, und einige weitere ruiniert. Zumindest ein Kapitel wurde am Donnerstag am Oberlandesgericht Linz abgeschlossen: Das Urteil für den ersten Unfalllenker (damals 24) ist jetzt rechtskräftig.

Was war in jener Nacht geschehen? Jener heute 26-jährige Oberösterreicher war in der Nacht auf Samstag, den 17. Juni 2023 mit seinem BMW X3 auf dem Heimweg, als er bei der Ortsausfahrt von Mattsee einen „Rumpler“ hörte. Er habe angenommen, er habe ein Wildtier oder einen Vogel erwischt, und fuhr vorerst unbekümmert nach Hause. Was er wohl nicht wusste: Er hatte mit seinem Außenspiegel die 19-jährige Kellnerin Jeanette touchiert.

Hilfe kam zu spät
Diese wurde von der Wucht des Aufpralls zu Boden geschleudert, wo sie von einem nachkommenden Auto überrollt wurde – auch dieser fuhr einfach weiter. Erst kurz darauf sah ein Lenker die fürchterliche Szene, und versuchte noch, die junge Frau zu reanimieren. Aber vergeblich, der Notarzt konnte nurmehr ihren Tod feststellen. 

Der junge BMW-Lenker stellte sich am nächsten Morgen mit seinem Vater und einem Anwalt der Polizei, nachdem er in den Medien von dem tödlichen Unfall und der Fahndung nach dem Lenker gehört hatte. Am 14. Jänner wurde der bis dato unbescholtene Oberösterreicher wegen fahrlässiger Körperverletzung und Imstichlassens am Landesgericht Salzburg zu zwölf Monaten, davon drei unbedingt, verurteilt.

Zweites Fahrzeug tödlich
Allerdings nicht rechtskräftig, weil beide Seiten Berufung anmeldeten. Während der Staatsanwaltschaft die Strafe zu niedrig war, plädierte der Verteidiger des Verurteilten auf Freispruch, oder zumindest eine mildere Strafe. Der Sachverständige stellte nämlich fest, dass die tödlichen Verletzungen erst vom zweiten Fahrzeug verursacht worden waren. Deshalb fand am Donnerstag in Linz eine Berufungsverhandlung statt. 

Neun statt zwölf Monaten
Lange berieten die drei Richter über den offenbar umfangreichen Einspruch, bevor die Entscheidung fiel: Nicht stattgegeben. Der großgewachsene junge Mann wurde rechtskräftig wegen der vorher genannten Vorwürfe verurteilt. Die Strafe allerdings wurde neu bemessen: Statt zwölf Monaten einigten sich die Juristen auf neun Monate bedingt, der „scharfe“ Teil entfiel.

Erschwerend wurde – wie im erstinstanzlichen Urteil – das Zusammentreffen zweier Vergehen gewertet. Mildernd hingegen war der ordentliche Lebenswandel des Angeklagten, sein reumütiges Geständnis und der wesentliche Beitrag zur Wahrheitsfindung, weil er sich gestellt hatte, noch bevor konkreter Fahndungsdruck herrschte. Auch die lange Verfahrensdauer und damit einhergehende Belastung des Opfers, sowie als auch die Mitschuld des Opfers – sie war alkoholisiert zu Fuß auf der Landesstraße unterwegs gewesen – fielen beim Urteil ins Gewicht. 

„Empfindliche Strafe“
„Die neun Monate sind ein Viertel des Strafrahmens. Das ist schon eine empfindliche Strafe, besonders anhand der mildernden Umstände. Aus generalpräventiven Gründen muss das Davonfahren, also die Fahrerflucht, schon schwerer bestraft werden“, begründete die Vorsitzende ihre Entscheidung. 

Insbesondere deswegen, weil Fahrerflucht leider immer wieder passiert. So auch der andere Lenker, der für den viel zu frühen Tod der jungen Kellnerin hauptverantwortlich sein soll. Am Unfallort wurden zwar Teile seines Autos – wohl ein Nissan Pulsar – gefunden, doch weil der Lenker selbst nach wie vor unbekannt ist, müssen Jeanette und ihre Hinterbliebenen weiterhin auf Gerechtigkeit warten.

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