Noch kein Entscheid

Gnadenfrist für Vorarlberger „Problemwolf“

Vorarlberg
15.07.2025 16:30

Wider Erwarten wurde die Abschussgenehmigung für jenen Wolf, der auf zwei Alpen im Großen Walsertal in Vorarlberg Nutztiere gerissen hatte, nicht erteilt. Zwei Gutachten stehen noch aus, erst dann kann die zuständige Bezirkshauptmannschaft eine Entscheidung treffen. 

Seit ein paar Tagen treibt ein Wolf im Großen Walsertal sein Unwesen. Fünf Schafe und Ziegen standen bisher auf seinem Speiseplan, drei Tiere sind verschwunden, fünf weitere wurden verletzt.

Erst vor Kurzem hatten die Mitglieder des Europäischen Parlaments den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Dadurch sollte den Mitgliedsstaaten der Abschuss von Wölfen schneller erlaubt werden, um Konflikte mit Nutztierhaltern zu reduzieren.

Im Fall des Vorarlberger Wolfs ist der Abschuss aber alles andere als eine „gmahte Wiesn“. Die langsam mahlenden Mühlen der Behörden könnten ihn vor der Entnahme bewahren oder ihm zumindest eine Gnadenfrist verschaffen.

Wolf zieht weite Kreise
Der aktuelle „Problemwolf“ ist offenbar nicht nur in einem oder zwei Jagdrevieren unterwegs, sondern vielmehr in knapp 30 Jagdgebieten in den Bezirken Bludenz und Feldkirch. Gemäß Gesetz muss seitens der Bezirkshauptmannschaft eine entsprechende Verordnung für den Abschuss eines Wolfes erlassen werden, die dann aber nur für das Gebiet gilt, in dem der Wolf vermutet wird.

Daten & Fakten

Der Abschuss eines Wolfs ist erlaubt, wenn dieser eine Gefahr für Menschen darstellt oder wenn er wiederholt Nutztiere gerissen und Herdenschutzmaßnahmen überwunden hat. Der Wolf im Großen Walsertal gilt gemäß der Wolfsmanagementverordnung des Landes nicht mehr als „Risikowolf“, sondern als „Schadwolf“ und darf mit entsprechender BH-Verordnung entnommen werden.

Bevor die zuständige Bezirkshauptmannschaft die Verordnung erlassen kann, müssen aber noch zwei Gutachten erstellt werden. Wie der Bludenzer Bezirkshauptmann Harald Dreher gegenüber dem ORF Vorarlberg erklärte, sollte im Laufe des Dienstags sowohl ein wildbiologisches als auch ein landwirtschaftliches Gutachten bei der Behörde einlangen. Erst wenn diese Schreiben vorliegen, könne mit der rechtlichen Beurteilung begonnen werden, ob nun ein Abschuss erlaubt wird oder eben nicht. Eine Entscheidung soll frühestens am Mittwoch gefällt werden.

Währenddessen hat sich der zuständige Agrarlandesrat Christian Gantner für eine zeitnahe Entnahme ausgesprochen – es gehe auch um die Sicherheit der Älplerinnen und Älpler.

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
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