Integrationsministerin Claudia Plakolm hat für das von der Regierung geplante Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 geworben. Sie sprach von einer Maßnahme gegen „extremistische Tendenzen“. Eine Aussage, mit der sie die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) „zutiefst irritiert“.
„Das Kopftuch ist ein Zeichen der Unterdrückung“, meinte ÖVP-Politikerin Plakolm in ihrem kurzen Video, das sie auf Instagram teilte. Mädchen würden in einer ganz entscheidenden Phase, in der sich Persönlichkeit und Körper entwickelten, dahinter „versteckt“, befand sie. „Und diese extremistischen Tendenzen – gerade bei Kindern – haben einfach an unseren Schulen nichts verloren.“ Im Begleittext zum Video betonte die Ministerin: „In Österreich sollen alle Mädchen ein sichtbares Leben in unserer freien, westlichen Gesellschaft führen können“.
„Kindeswohl nicht instrumentalisieren“
IGGÖ-Präsident Ümit Vural kritisierte am Montag die Wortwahl der Ministerin und warnte davor, „das Kindeswohl für pauschalisierende Maßnahmen zu instrumentalisieren“. Die Verbindung des Kopftuchs als „Ausdruck der religiösen Praxis einer in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft“ mit extremistischen Tendenzen verunsichere nicht nur viele junge Musliminnen, sondern auch all jene, die auf den Schutz von Religionsfreiheit und Gleichbehandlung vertrauen, kritisierte Vural. „Das Kindeswohl ist ein hohes Gut, welches nicht gegen Grundrechte ausgespielt werden darf.“
Zugleich signalisierte die IGGÖ Gesprächsbereitschaft und lud Plakolm zu einem vertraulichen Austausch mit muslimischen Pädagoginnen, Eltern und Jugendlichen ein. „Sollte die Aussage missverständlich gewesen sein, wäre eine öffentliche Klarstellung dringend erforderlich, auch im Sinne eines respektvollen gesellschaftlichen Dialogs“, so Vural.
Für das Tragen des Kopftuchs gibt es laut IGGÖ auf Nachfrage der „Krone“ verschiedene Gründe: So könne damit etwa schlicht die Zugehörigkeit zum Islam ausgedrückt werden.
Kopftuch soll nur freiwillig getragen werden
Das Kopftuch sei Teil einer umfassenden Kleidungsethik im Islam, die Frauen und Männer gleichermaßen treffe, „wobei das Kopftuch spezifisch als religiöse Praxis für Frauen verstanden wird“, erklärte die IGGÖ per Mail. Betont wird, dass das Tragen immer freiwillig zu erfolgen habe. Im Volksschulalter stelle das Kopftuch keine religiöse Verpflichtung dar. Sollte es dennoch getragen werden, solle man nicht mit „pauschalen Verboten“ reagieren, sondern mit Bildung und Aufklärung.
Das Kopftuchverbot für Minderjährige wurde von der Regierungskoalition bereits bei ihrer Bildung im Februar angekündigt. Nach der Sommerpause des Parlaments soll es im Herbst dort beschlossen werden. Aktuell wird der Gesetzesentwurf laut Plakolm innerhalb der Regierung abgestimmt.
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