Wegen fahrlässiger Körperverletzung war ein Hotelier aus dem Tiroler Unterland angeklagt. War er zu sorglos mit seiner Krankheit umgegangen, als er mit dem Auto unterwegs war? Jedenfalls krachte es zumindest zweimal. Der Prozess ging nun zu Ende.
Eine Kollision in Pertisau, ein spektakulärer Sturz in einen Graben in Buch – hatte der nun angeklagte Tiroler epileptische Anfälle, die dann auch zu Verletzten führten? Schon bei der ersten Hauptverhandlung, die bereits im März am Landesgericht Innsbruck stattfand, hatte der Mann lang und breit ausgeführt, dass er die verordneten Epilepsie-Medikamente richtig eingenommen hatte.
Bewusstsein für Krankheit offenbar nicht ausgeprägt
Von Zeit zu Zeit brandete bei den Aussagen dennoch das Gefühl auf, dass dem Angeklagten nicht wirklich bewusst war, ob und in welchem Ausmaß er überhaupt an der Krankheit leide. Jedenfalls wurde der Prozess zur Einholung eines Gutachtens vertagt und fand am Mittwoch die Fortsetzung.
Gutachten zur Tabletten-Einnahme
Das Gutachten wurde von der Sachverständigen referiert. Laut dem Blutspiegel ließe sich belegen, dass der 63-Jährige zumindest am Morgen seine Tablette eingenommen habe, führte sie aus. Eine weitere Einnahme der zweiten verordneten Tablette später am Tag schloss sie hingegen dezidiert aus. Sie schränkte aber ein: „Es kam ihm womöglich auch der Unfall dazwischen.“ Außerdem müsse festgehalten werden, dass auch bei der richtigen Einnahme beider Tabletten epileptische Anfälle auftreten können. Diese Feststellung war es dann auch, mit der Richter Mair unter anderem seinen letztlichen Freispruch argumentierte. „Eine Fahrlässigkeit ist somit nicht mehr feststellbar.“
Sie sollten im besten Fall darüber nachdenken, überhaupt nicht mehr zu fahren.
Richter Andreas Mair
„Stinkt zum Himmel“ – aber keine Fahrlässigkeit
Dennoch „stinkt die Sache zum Himmel“ und der Angeklagte solle im besten Fall darüber nachdenken, „überhaupt nicht mehr zu fahren“, zumal spätestens jetzt mit dem Wissen, dass Anfälle mit der Einnahme der Tabletten dennoch vorkommen können, wohl eine Fahrlässigkeit ins Spiel kommen könne.
Behörden erklärten Fahrtüchtigkeit
Aktuell sei dem Angeklagten aber kein Vorwurf zu machen: „Er konnte, da ihn die Behörden fahrtüchtig erklärten und er alle Untersuchungen wahrnahm, davon ausgehen, dass er fahren konnte“, so Mair. Somit ließe sich eine Fahrlässigkeit nicht zweifelsfrei feststellen, erklärte er. An einer Sache hatte Mair hingegen weniger Zweifel: „Es waren wohl tatsächlich epileptische Anfälle, die zu den Unfällen führten.“
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