Die zwölfjährige Mutter und der Säugling werden derzeit psychologisch und sozialarbeiterisch betreut, seitens der Behörde sei man dabei, eine ideale Unterbringungsmöglichkeit für die beiden zu suchen, teilte Bettina Horvath, Leitende Sozialarbeiterin des Burgenlandes, mit. Die Organisation einer guten Unterbringung brauche aber "einfach Zeit". Zwei weitere Kinder der mittlerweile angezeigten 37-jährigen Mutter der Zwölfjährigen wurden bereits bei Pflegefamilien untergebracht.
Kontakt zu Mutter nur "im geschützten Rahmen"
Alle Entscheidungen, Mutter und Kind betreffend, werden zwar derzeit vom Jugendwohlfahrtsträger, der auch Obsorge-Berechtigter für das Baby ist, getroffen. "Aber es wird mit dem Mädchen besprochen, es wird versucht, seine Wünsche zu berücksichtigen", erklärte Horvath. Auch im Hinblick auf möglichen gewünschten Kontakt zur Mutter wird auf die Zwölfjährige Rücksicht genommen: "Wenn das Mädchen Kontakt zur Mutter wünscht, werden wir das in einem geschützten Rahmen ermöglichen."
Laut Horvath ist neben der bestmöglichen Unterkunft sowie der nach Bedarf auch zugekauften, noch zu analysierenden Therapiemaßnahmen, auch eine Begleitung des Mädchens durch das Gewaltschutzzentrum vorgesehen. Dieses übernimmt die Prozessbegleitung und Unterstützung während des Verfahrens. "Hier gibt es Juristinnen, die alles Notwendige veranlassen - mit unserer Zustimmung als Jugendwohlfahrt."
Früherer Schuldspruch gegen Stiefvater rechtskräftig
Am Dienstag war der schwere Fall des sexuellen Kindesmissbrauchs im Südburgenland bekannt geworden. Der am Sonntag festgenommene Stiefvater war bereits im Jänner wegen sexuellen Missbrauchs nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Mann hat damals Rechtsmittel ergriffen. Der Schuldspruch wurde mittlerweile rechtskräftig, da die Nichtigkeitsbeschwerden vom Obersten Gerichtshof abgewiesen wurde.
Ausständig ist die Entscheidung über das Strafmaß von mehr als drei Jahren, gegen das er berief. Spätestens am Freitag soll der Oberlandesgerichtshof über das Strafausmaß entscheiden, hieß es vom Landesgericht Eisenstadt.











Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.