„Krone“-Kommentar

Abschiebung mit Hürden

Kolumnen
25.06.2025 11:00

Nun ist die erste Abschiebung eines syrischen Straftäters – seit Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien versteht sich – also vorläufig gescheitert. Weil der Luftraum über dem Nahen Osten kriegsbedingt gesperrt sei, heißt es. Wobei es überhaupt ein juristischer Hürdenlauf über den europäischen Menschenrechts Gerichtshof und die syrischen Behörden war, bis diese Abschiebung möglich gemacht wurde. Nun ist deren Rücknahme-Zertifikat abgelaufen und das Procedere für den Mann, der sich jetzt wieder in Schubhaft befindet, muss von Neuem beginnen.

EINERSEITS ist es nur recht und billig, wenn in unserem Rechtsstaat auch „Außerlandesbringungen“, wie Abschiebungen im Beamtendeutsch euphemistisch genannt werden, absolut gesetzeskonform durchgeführt werden.

ANDERERSEITS gibt es in Hinblick auf die Wirkung dieses unseres hoch geschätzten Rechtsstaates ein bemerkenswertes Ungleichgewicht: Während nämlich die Abschiebung eines einzigen Straftäters syrischer Herkunft einen derartigen juristischen Aufwand erfordert, war eben dieser Rechtsstaat beim Eindringen zehntausender illegaler Migranten in das Land mehr der minder untätig.

Gemäß dem nach wie vor gültigen Dublin-System haben nämlich Asylsuchende im ersten EU-Staat, den sie betreten, um Schutz nachzusuchen. Und das kann mit der Ausnahme von Flugreisenden wohl kaum Österreich sein.

Und so haben wir gut hunderttausend Syrer im Land, von denen nach dem Systemwechsel in Damaskus bislang ganze 300 freiwillig zurückgegangen sind. Bedeutet Asyl für die Syrer also de facto Einwanderung?

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