Prozess in Feldkirch

Mehrere Rostlauben mit „Pickerl“ versehen

Vorarlberg
17.06.2025 11:35

„Egal wie, Hauptsache das Auto kommt durch den TÜV“ – das dürften sich wohl jene fünf Männer gedacht haben, die sich gemäß Anklageschrift wegem Amtsmissbrauchs vor dem Schöffengericht in Feldkirch verantworten mussten.

Angeklagt sind fünf Männer im Alter von 21 bis 63 Jahren, darunter zwei selbständige KFZ-Techniker, ein Lagerarbeiter, ein Autoverkäufer und ein Schüler. Wenngleich der Sachverhalt etwas verwirrend erscheint, fasst Staatsanwalt Markus Fußenegger die Anklageschrift wie folgt zusammen: Der Erstangeklagte, ein 44-jähriger KFZ-Techniker aus dem Oberland hatte im Zeitraum März bis Dezember vergangenen Jahres insgesamt acht verkehrsuntauglichen Autos ein positives Gutachten ausgestellt. Diese waren ihm zuvor vom 63-jährigen Zweitangeklagten, der ebenfalls KFZ-Techniker ist, zur Begutachtung überlassen worden. Ihm wird vorgeworfen, von der laschen Begutachtung durch den Kollegen gewusst zu haben.

Der Drittangeklagte, der eigentlich im Lager arbeitet und nicht befugt ist, eine Prüfplakette auszustellen, soll dem desolaten Auto des Fünftangeklagten ein Pickerl verpasst haben. Weiters beschuldigt wird ein 29-jähriger Autoverkäufer. Ihm wird zur Last gelegt, dem Fünftangeklagten den Kontakt zum Drittangeklagten hergestellt zu haben.

Fahrzeuge angeblich im besseren Zustand
Im Prozess fordern die fünf Anwälte für ihre Mandanten Freisprüche. So hätten die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Begutachtung durch den Erstangeklagten nicht jene Mängel aufgewiesen, wie sie später vom gerichtlich beeideten Sachverständigen festgestellt worden seien. Der beschuldigte Lagerarbeiter habe wohl aus falsch verstandener Gutmütigkeit eine Straftat begangen.

Nach kurzer Beratung des Schöffensenats spricht Richter Alexander Wehinger den 44-jährigen Hauptangeklagten wegen Amtsmissbrauchs schuldig und verhängt über ihn eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Zudem muss er 1440 Euro Strafe zahlen. Drei weitere Beschuldigte kommen mit einer Diversion in Form einer Geldbuße davon. Der Schüler wird freigesprochen. Sein Schlusswort: „S“nögscht mol gang i zum ÖAMTC!“

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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