Energetiker verurteilt

Mit Erfindungen zum „Erden“ Investoren genarrt

Salzburg
28.05.2025 15:00

Ein Salzburger Energetiker lockte mit Erfindungen zum „Erden“ Geldgeber an. Sogar von Tests mit einem Skistar sprach der Angeklagte beim Prozess im Salzburger Landesgericht. Dabei war es schwerer Betrug, stellte das Gericht fest und verurteilte ihn.

Eigentlich ist der angeklagte Salzburger (54) ein ausgebildeter Buchdrucker, seinen Lebensunterhalt verdient er aber mit Energetik und Bio-Resonanz. 2012 wollte er mit „Erden“ – oder „Earthing“, wie es auch genannt wird – ein Geschäft aufziehen: „Er hat eine Gesellschaft gegründet und mit der Entwicklung von Patenten Verkaufsmöglichkeiten in Aussicht gestellt“, wirft ihm der Staatsanwalt schweren Betrug vor. So soll der hoch verschuldete Familienvater sieben Investoren dazu gebracht haben, von 2016 bis 2019 rund 450.000 Euro in seine Erdungstechnologie zu stecken.

Zu Beginn bestritt der Angeklagte . . .
„Er ist ein Visionär, der etwas erreichen wollte. Es gibt drei Patente. Er hat auch mit Sportlern zusammengearbeitet. Er wollte nichts Kriminelles“, betont Verteidiger Kurt Jelinek beim Prozess am Mittwoch in Salzburg. Der Angeklagte selbst glaubt nach wie vor an seine Idee, spricht sogar von vermeintlichen wissenschaftlichen Beweisen. Und erzählte auch von Profi-Sportlern, wie Ski-Star Marcel Hirscher, der offenbar einen geerdeten Ski-Prototyp in den USA getestet habe: „Mit diesen Ski war der Hirscher sogar schneller.“ Der Salzburger räumt aber auch Fehler ein, die „aus der Euphorie“ passiert seien: „Heute würden wir vieles professioneller machen.“

Letztlich gab er doch die Vorwürfe zu
Das strafrechtliche Problem neben den pseudowissenschaftlichen Aspekten bringt die Richterin mit einer Frage auf den Punkt: „Wo sind die Rechnungen und Belege?“ Laut Gutachten hat er sehr rasch das Geld der Investoren privat verwendet. Offenbar auch, um Eltern und Schwiegereltern zu bezahlen, die selbst Geld vorgestreckt haben. Doch von den Investoren hat keiner einen Cent gesehen.

Nachdem das Gericht den Schaden unter 300.000 Euro festgelegt hatte, legte er doch ein Geständnis ab. Urteil: ein Jahr bedingt und 960 Euro Geldstrafe. 

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