Bestialische Tat

Frauenmord im Ried: Urteil nun rechtskräftig

Vorarlberg
23.05.2025 13:44

Eine 28-Jähriger hat vor gut drei Jahren in Lustenau eine Frau (30) auf grausame Weise erwürgt. Dafür ist der Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. 

Der Fall hatte österreichweit für Schlagzeilen gesorgt: Im März 2022 hat ein damals 28-Jähriger in Lustenau eine Frau zuerst zu Tode gewürgt und anschließend die Leiche in einem Entwässerungsgraben im Ried abgelegt. Gefunden wurde der Leichnam zwei Tage später vom Besitzer des Grundstücks. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen fiel der Verdacht schnell auf den 28-Jährigen. Dieser versuchte zwar noch, den Mord einem Bekannten, der in Tatnacht gemeinsam mit ihm und dem späteren Opfer im Zuge einer privaten Party reichlich Alkohol und Drogen konsumiert hatte, in die Schuhe zu schieben, am Ende sprachen die Beweise aber klar für sich. Für den Mord ist der Mann im vergangenen Juli zu lebenslanger Haft verurteilt worden, zudem wurde auch wegen Verleumdung schuldig gesprochen.

Verfahren noch nicht erledigt
In weiterer Folge legte die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde ein – diese ist nun aber vom Obersten Gerichtshof (OGH) abgelehnt worden. Zwar ist das Urteil jetzt rechtskräftig, über die genaue Strafhöhe muss jedoch noch das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden – bis dahin bleibt die lebenslange Haftstrafe aufrecht.

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Vorarlberg-Krone
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