Grüne für Änderungen

Flächenwidmung: Wer betoniert sich jetzt ein?

Niederösterreich
21.05.2025 11:00

„Nichts gelernt! Mit schwarz-blauen Betonmischern in die nächste Flutkatastrophe“ – die Grünen gehen mit der Landesregierung hart ins Gericht. Warum lesen Sie hier ...

Eine gesetzliche Verschärfung in Hochwasserzonen fordern die Grünen – die „Krone“ berichtete. Nun konkretisierten Landessprecherin Helga Krismer und ihr Parteikollege Georg Ecker die Vorstellungen der Öko-Partei. Sie schlagen ein absolutes Bauverbot auf hochwassergefährdeten Flächen vor: „Auch wenn diese bereits gewidmet, aber noch nicht bebaut sind.“

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Wer jetzt nicht handelt, wird das nächste Hochwasser nicht mehr erklären können. Im Raumordnungsgesetz muss künftig das verbindliche Leitziel der Hochwasserschutz sein.

(Bild: Molnar Attila)

Georg Ecker (Grüne)

Außerdem soll es keine Ausnahmeregelungen mehr geben, die Gemeinden eine Baulandwidmung in HQ100-Zonen (statistisch alle 100 Jahre ein Hochwasser) ermöglichen. Denn bisher ist das, wenn genau definierte Vorgaben erfüllt werden, durchaus noch möglich.

Helga Krismer: „Es ist absurd!“
Krismer: „Es ist absurd, dass man nach der letzten Katastrophe einfach weitermacht wie bisher. In Atzenbrugg wurde beispielsweise ein Kindergarten in einem Gebiet gebaut, von dem alle wussten, dass es überflutet werden kann – und genau das ist passiert. Wenn die Landesregierung nicht endlich die Verantwortung übernimmt und die Gesetze verschärft, dann werden wir in ein paar Jahren wieder in Gummistiefeln dastehen und ratlos sein, woher das Geld für den Wiederaufbau kommen soll. Ecker ergänzt: „Es geht um den Schutz von Menschenleben! Wir bringen deshalb dazu Anträge im Landtag ein.“

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Es gibt bereits fachliche Leitziele bezüglich Hochwasserschutz in der Raumordnung, die so auch im Gesetz stehen. Wieder einmal war der Landtag schneller als die Grünen!

(Bild: VPNÖ-Landtagsklub)

Christoph Kainz (ÖVP)

Eine Neuwidmung von Bauland im 100-jährlichen Hochwasser-Überflutungsgebieten ist laut ÖVP-Konter allerdings heute nur in absoluten Ausnahmen möglich. „30-jährliche Flächen müssen sogar rückgewidmet werden. Bei bereits vor vielen Jahren gewidmeten Bauland haben Gemeinden zudem umfassende Möglichkeiten, um eine Bebauung einzuschränken. Es gibt bereits fachliche Leitziele in der Raumordnung, die so auch im Gesetz stehen“, erklärt Zivilschutzsprecher Christoph Kainz. Wie kürzlich bekannt wurde, hat es auch bei einer geplanten Widmung in Hollabrunn nach der Prüfung durch die Experten des Landes zurück zum Start geheißen.Kainz dazu: „Manchmal wäre es besser, Prüfungen abzuwarten, bevor man alles kritisiert. Das würde Energie, Zeit und Nerven sparen.“

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