Wegen sechs Minuten

Zu langer Einkauf kam Kundin ein Jahr danach teuer

Niederösterreich
20.05.2025 06:00

Eine Kundin überzog beim Diskonter Tedi in Baden die erlaubte Parkdauer von einer Stunde um lediglich sechs Minuten. Ein Jahr später bekam sie dafür im wahrsten Sinne des Wortes die „Rechnung“ präsentiert. 

Wissen Sie, wo und wie lange Sie vor einem Jahr einkaufen waren? Und könnten Sie das noch belegen? Diese Fragen sind nicht unberechtigt, wie ein aktueller Fall in Baden zeigt. Dort war eine Frau nämlich bereits im April 2024 bei Tedi einkaufen. Allerdings hatte sie die zulässige Parkdauer von einer Stunde um sechs Minuten überschritten.

Dazu muss man wissen: Der Diskonter war vor rund zwei Jahren in die Räume einer ehemaligen Billa-Filiale eingezogen und hat den riesigen Parkplatz übernommen. Abgesehen vom Diskonter ist von diesem Stellplatz aus nichts bequem erreichbar.

Ein Jahr später – zahlbar binnen 14 Tagen
Nichtsdestotrotz bekam eine Kundin ein Jahr später für das kurze Überziehen nun die Quittung: Es sind 75 Euro Strafe fällig – zahlbar binnen 14 Tagen. „Ich hatte einiges zu kaufen, weil ich eine neue Wohnung bezogen habe“, erklärt die Badnerin die etwas längere Dauer ihres Einkaufs. Obwohl sie via Netbanking belegen konnte, dass sie zwei Minuten vor der Abfahrt vom Parkplatz bezahlt hatte, kam man ihr nicht entgegen.

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Eine Vertragsstrafe ist aus unserer Sicht zumindest wesentlich fairer und auch kostengünstiger als die Drohung mit Besitzstörungsklage.

ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer

Seitens Tedi putzt man sich gegenüber der Kundin ab und verweist auf die beauftragte Firma, die den Parkraum überwacht. Ein Storno sei laut dieser nicht möglich, erhielt die Frau lapidar als Antwort.

Der Bock und der Gärtner
Zumindest rechtlich ist das Vorgehen der Unternehmen korrekt, wie auch ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer bestätigt. Erst ab drei Jahren sei eine „Vertragsstrafe“ verjährt. „Eine solche ist aus unserer Sicht auch wesentlich fairer als die Drohung mit Besitzstörungsklage“, so Hoffer. Dass aber die Überwachungsfirma über die Kulanz entscheide, mache den „Bock zum Gärtner“, betont Hoffer. Übrigens war diese Firma ebenso wenig wie Tedi selbst für eine Stellungnahme erreichbar.

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