3000 Euro Verwaltungsstrafe musste ein Vorarlberger Offizier wegen seiner langen Haare berappen – und zog vor Gericht. Seine Beschwerde könnte nun erfolgreich sein – der Verfassungsgerichtshof (VfGH) teilte mit, dass eine amtswegige Verordnungsprüfung eingeleitet werde. In der Begründung legen die Höchstrichter nahe, dass für sie die Unterscheidung zwischen Männern und Frauen unter anderem gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen könnte.
Der Ärger um die lange Haartracht dauert schon etwas an. Nachdem ein Vorarlberger Offizier der Aufforderung des Militärkommandanten, seinen Pferdeschwanz abzuschneiden, nicht nachkam, wurde er zu einer Geldstrafe verdonnert.
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
Nach dem derzeit gültigen Erlass müssen die Haare von Soldaten kurz geschnitten sein, während es aber Soldatinnen gestattet ist, „lange Haare am Hinterkopf gezopft, mit einem Band zusammenzuhalten“. Genau darin aber sah der Vorarlberger eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und zog vor Gericht. Beim Verwaltungsgerichtshof allerdings war er wenig erfolgreich: Dort wurde die Strafe lediglich auf 2200 Euro herabgesetzt.
Erfolgreicher könnte die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) verlaufen. Bei der anstehenden Verordnungsprüfung wird es aber nicht nur um den möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gehen. Die Verfassungsrichter vermuten auch, dass es sich eigentlich nicht um einen Erlass handle, sondern um eine Verordnung – und Verordnungen dürften nur aufgrund von Gesetzen erlassen werden. Für die Bestimmungen über die Haartracht allerdings dürfte eine solche Grundlage fehlen. Auch dürfte die vorgeschriebene Kundmachung im Bundesgesetzblatt unterblieben sein, heißt es vom Verfassungsgerichtshof.
Grundrecht auf Privatleben möglicherweise verletzt
Zudem gibt man zu bedenken, dass männliche Soldaten im Grundrecht auf Privatleben verletzt werden könnten. Es könnte zwar aus militärfachlichen Gründen gerechtfertigt sein, für alle Heeresangehörigen einen Kurzhaarschnitt vorzuschreiben. Doch gerade der Umstand, dass nur männliche Soldaten einen Kurzhaarschnitt haben müssen, könnte, so der VfGH, gegen die Annahme sprechen, dass die Bestimmungen über die Haartracht tatsächlich notwendig und verhältnismäßig seien.
Im Zuge des nun eingeleiteten Verfahrens wird der Verteidigungsministerin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
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