Beißtraining verboten

Ein echter Wiener nimmt den Schutzärmel runter

Wien
15.03.2025 17:32

Das bundesweite Verbot des umstrittenen Beiß- und Angriffstraining von Hunden tritt in wenigen Wochen in Kraft. In Wien setzte sich Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) bereits vor Jahren für die Abschaffung der kritischen und gegen den Menschen gerichteten Praktiken ein. Tierfreunde und „Krone“-Leser jubeln!

Tierschützer sehen den „Schutzdienst“, der im Rahmen des Gebrauchshundesports auch von privaten Hundehaltern trainiert werden darf, seit jeher kritisch. Denn dort werden Vierbeiner nämlich darauf trainiert, auf Kommando einen Menschen anzuspringen und ihm in den Unterarm beißen. 

Doch derartiges steht nicht im Einklang mit dem Tierschutzgesetz, denn die praktizierten Methoden fallen unter den Tatbestand der Tierquälerei. Zitat aus dem Gesetzestext: „Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen“. Aber genau das ist bei den tierischen „Sportlern“ nicht auszuschließen: Es kommt immer wieder zu schweren Verletzungen am Bewegungsapparat – bis hin zum Genickbruch – und Schäden an den Fangzähnen.

Hunde sind unsere Kameraden
Der Wiener Tierschutz-Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) ist erfreut, dass die Forderung seiner Vorgängerin Ulli Sima nun verwirklicht wird: „Ich begrüße das österreichweite Aus für die Schutzhunde-Ausbildung, jetzt ist es wichtig, möglichst bald in die Umsetzung zu kommen. Der Hund ist keine Waffe und darf nicht zu einer gemacht werden – der Hund ist der beste Freund des Menschen und sollte auch so behandelt werden!“

Denn abseits aller tierschutzrechtlichen Bedenken, kann man auch nicht ernsthaft von der Hand weisen, dass im Rahmen dieses „Schutzhunde“-Trainings Aggressivität und Kampfbereitschaft des Hundes gesteigert werden. Das ist laut Tierschutzgesetz ebenfalls eindeutig verboten, und soll nun keinem privaten Hundehalter mehr möglich sein. 

Wer ist von dem Verbot betroffen?

  • Diensthunde von Polizei und Militär sind von der Verordnung ausgenommen!
  • Die Ausbildung von Rettungs-, Therapie- oder Blindenführhunden ist nicht von dem Verbot betroffen
  • Das Verbot dreht sich um Teile von Ausbildungen oder sportlichen Aktivitäten (auch in Vereinen), die ein gegen den Menschen gerichtetes Beißtraining beinhalten
  • Sportarten wie etwa Agility, Flyball oder weitere Aktivitäten können bedenkenlos ausgeübt werden
  • Verbeißen in vom menschlichen Körper abgegrenzte Gegenstände wie Seile, Frisbees oder ähnliches ist weiterhin erlaubt

 

Die ausübenden Hundesport-Vereine in Wien müssen nun umdenken und auf alternative Angebote setzen. Der Aufschrei ist allerdings landesweit groß, denn natürlich fürchten viele um Umsatzeinbußen in diesem Teil des Geschäftszweigs. Doch die Veränderung ist nicht mehr aufzuhalten, der „Schutzärmel“ muss allerorts abgelegt werden.

Alle Bundesländer müssen umdenken
Oberösterreich, ein Bundesland mit traditionell sehr vielen Hundeplätzen, hat bereits per Mail an alle Bezirkshauptmannschaften in aller Deutlichkeit hingewiesen: „Die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken sowie sonstige vergleichbare Ausbildungen und sportliche Aktivitäten von Hunden, die ein gegen den Menschen oder gegen von Menschen getragene Gegenstände gerichtetes Angriffsverhalten oder gegen den Menschen gerichtetes Beißtraining beinhalten, sind ab 15. April verboten“. 

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