Denkbar knapp hat das Bündnis Sahra Wagenknecht den Einzug in den Deutschen Bundestag verpasst. Ganz ist die Hoffnung der neuen Partei aber noch nicht verblasst – am Dienstag wurde bekannt, dass Wagenknecht vor das Bundesverfassungsgericht zieht, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen.
Eine BSW-Sprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Der Antrag sei am Dienstag in Karlsruhe eingereicht worden, sagte sie. Im Laufe der Woche sollen weitere Klagen folgen.
Nur einige Tausend Stimmen fehlten
Das BSW hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,97 Prozent der Stimmen erhalten und damit die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug ins Parlament sehr knapp verfehlt. Seither ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der Stimmverhältnisse wurden aber nicht bekannt.
Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der „FAZ“ von „einigen Tausend BSW-Stimmen“, die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien.
„Respekt vor den Wählern gebietet es“
„Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“, sagte die BSW-Chefin. Das funktioniere nur, „wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt“.
Das amtliche Endergebnis soll bereits am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss bekannt gegeben werden. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls geklagt werden.
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