Causa Buwog

War Geld doch nicht von Grassers Schwiegermutter?

Österreich
25.07.2013 18:17
Ex-Finanzminister in Erklärungsnot: Rund 500.000 Euro will Karl-Heinz Grasser für seine Schwiegermutter Marina Giori-Lhota mittels Geldtransfer in bar über die Schweizer Grenze veranlagt haben - so lautet zumindest die Version Grassers. Doch die Ermittlungsbehörden sehen dies anders und können das auch mit Bewegungsprotokollen belegen, berichtet das Nachrichtenmagazin "Format". "Stimmt nicht", sagt hingegen Grasser-Anwalt Manfred Ainedter.

Laut den Ermittlern soll es sich bei der Summe nicht um Erspartes von der Schwiegermutter, sondern vielmehr um Schmiergeld aus dem Verkauf der staatlichen Buwog unter Grassers Amtszeit als Finanzminister handeln. Dies sei unter anderem dadurch belegbar, dass sich weder seine Schwiegermutter noch Grasser selbst zu der von ihm genannten Zeit in der Schweiz aufgehalten hätten.

Anwalt: "Man kann auch mit dem Auto fahren"
Für diesen Nachweis hat die Justiz keine Mühen gescheut und unter anderem bei Kreditkartenfirmen, Reisebüros und Fluglinien aufwendig recherchiert. Laut Ainedter lief der Aufwand der Behörden allerdings ins Leere, denn nicht jede Bewegung sei auch erfassbar - so gebe es auch die Möglichkeit von der Schweiz mittels Auto nach Österreich zu reisen, meinte der Advokat.

Flugdaten: Grasser soll in Neapel und Peking gewesen sein
Dem Bericht zufolge würden aber die Flugdaten bei den Austrian Airlines beweisen, dass Grasser zu den fraglichen Zeitpunkten nicht bei den Eidgenossen, sondern in Neapel und Peking war. Mehr Licht in die Causa könnten die Aussagen von Giori-Lhota und Grassers Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser, die ebenfalls bei der angeblichen Geldübergabe durch die Schwiegermutter dabei gewesen sein soll, bringen - doch diese entschlugen sich bisher der Aussage.

Verfahren und Ermittlungen gegen Grasser
Gegen den ehemaligen Finanzminister wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Korruption bei der Privatisierung der Bundeswohnungen ermittelt. Außerdem ist auch ein Verfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung anhängig. Grasser hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.

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