Ein Salzburger Paar muss in Zukunft nichts mehr für Kanal, Wasser und Heizung an den Vermieter zahlen – sie kriegen sogar die bisher bezahlten Betriebskosten zurück. Das entschied der Oberste Gerichtshof in einem Rechtsstreit. Grund ist eine „intransparente“ Klausel. Die Details erklärt der Salzburger Rechtsanwalt der „Krone“.
Jahrzehntelang waren die Mieter, ein Salzburger Paar, und der Vermieter, der Geschäftsführer eines Unternehmens, befreundet. Gemeinsam unterschrieben die beiden Seiten im Juli 2020 einen Mietvertrag, worin ein Mietverhältnis mit Beginn Jänner 2021 für eine Wohnung in der Stadt Salzburg vertraglich festgelegt wurde. Mietzins: 1285 Euro plus Umsatzsteuer und 180 Euro Betriebskostenakonto.
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