Prozess nach Unfall

Richter: „Mit den Folgen müssen Sie jetzt leben“

Salzburg
17.06.2025 14:44

Weil die Sicht nicht reichte, endete ein Überholmanöver Ende November für eine 61-Jährige in Salzburg im entgegenkommenden Auto mit dem Tod. Vor Gericht zeigte der junge Lenker (22) seine Reue und gestand seinen Fehler ein. Das Gericht verkündete eine Bewährungsstrafe.

Es war der 27. November 2024, gegen 20 Uhr abends, als ein Unfall auf der Hinterseer Landesstraße (L202) bei Faistenau das Leben einer Flachgauerin (61) beendete. Nun, knapp ein halbes Jahr später, sind die Auswirkungen, die Betroffenheit der Angehörigen und Bekannten, am Dienstag beim Prozess im Landesgericht nach wie vor fühlbar.

„Fehlentscheidung mit Folgen“
Der angeklagte Einheimische war an jenem Abend bei guter Sicht und trockener Fahrbahn mit seinem 400-PS-Auto unterwegs, als er in einer lang gezogenen Kurve einen Linienbus überholen wollte. Er sei am Heimweg gewesen, erzählt der 22-jährige Einheimische – stotternd, merklich nervös. „Ich hätte den Bus überholen versucht. Ich hatte zu wenig Abstand, dadurch habe ich den Pkw zu spät wahrgenommen“, sieht er seinen Fehler ein. Als „Fehlenentscheidung mit weitreichenden Folgen“ bezeichnet es auch Verteidiger Christoph Rother.

Das zerstörte Auto des Unfalllenkers
Das zerstörte Auto des Unfalllenkers(Bild: Markus Tschepp)

Im entgegenkommenden Auto saßen vier Frauen – allesamt Einheimische, verwandt oder befreundet miteinander. Durch den frontalen Aufprall wurden alle Beteiligten schwer verletzt. Eine 61-Jährige erlag später im Krankenhaus ihren Verletzungen. Und eine andere Frau kann bis heute nicht arbeiten: „Ich habe in vier Wochen wieder eine Operation“, sagt sie.

„Ich habe mir noch gedacht, er kann ja hier nicht überholen“, erzählt der Buslenker als Zeuge. Und der Richter fragt: „Was hatte es für einen Sinn, kurz vor dem Ortsgebiet den Bus zu überholen?“ „Wenig“, entgegnet der Angeklagte zögerlich, sagt abschließend: „Es tut mir wahnsinnig leid.“ Das rechtskräftige Urteil: fünf Monate Haft auf Bewährung. „Mit den Folgen müssen Sie und vor allem die Angehörigen leben“, schließt der Richter. 

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