Eine vorbestrafte Rumänin musste sich am Dienstag vor dem Landesgericht in Feldkirch wegen schwerer Körperverletzung und Diebstahl verantworten. Dort kam sie – etwas überraschend – mit einer Geldstrafe davon.
Zwei Wochen war die 46-jährige Rumänin als 24-Stunden-Pflegerin bei der an Alzheimer erkrankten Patientin in Vorarlberg tätig. Um die Betagte während dieser Zeit ruhigzustellen, verabreichte die Pflegerin ihr mehrmals eigenmächtig Benzodiazepine, die sie selbst aus Rumänien mitgebracht hatte.
Nachdem die 83-Jährige immer apathischer wurde und eines Morgens plötzlich unter Atemnot gelitten hatte, verständigte die Rumänin deren Tochter. Diese hatte bereits im Vorfeld Verdacht geschöpft und ahnte, dass bei der 24-Stunden-Betreuung nicht immer alles mit rechten Dingen zuging.
Ein Schnelltest bei der 83-Jährigen im Krankenhaus auf Benzodiazepine verlief positiv. Zwei Ampullen eines Gegenmittels mussten der Patientin daraufhin gespritzt werden. Da man in der Notaufnahme jedoch vergessen hatte, den Wert an Benzodiazepine im Blut der Frau festzustellen, war nicht klar, ob der Frau tatsächlich eine Überdosis verabreicht worden war.
Kein Vorsatz nachweisbar
„Wenn man sich die Beweisergebnisse des Primars ansieht, kann man keinen Verletzungsvorsatz feststellen. Sie haben ausgesagt, dass sie der Patientin während dieser zwei Wochen dreimal eine halbe Tablette verabreicht hätten, weil die Frau unruhig gewesen sei und sie verhindern wollten, dass sie nachts aus dem Bett fällt. Der Primar sagte selbst, dass Ihre Angaben nicht zu widerlegen seien“, erläutert die Richterin.
Am Ende spricht sie die Pflegerin von Vorwurf der schweren Körperverletzung frei. Für den Alkoholdiebstahl im Hause der Betreuten verhängt die Frau Rat einen nicht rechtskräftigen Schuldspruch. Die Strafe in Höhe von 800 Euro darf die Rumänin in Raten zahlen.
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