Eine Muslima tischte dem Richter Lügengeschichte auf, um den gewalttätigen Ex-Lebensgefährten vor einer Haftstrafe zu schützen. Jetzt hat die Eingeschüchterte selbst ein Verfahren wegen Verleumdung und Falschaussage am Hals, während ihr Peiniger weiterhin frei herumläuft.
Am Mittwoch ging am Landesgericht Feldkirch eine Verhandlung voller Widersprüche und Lügen über die Bühne. So behauptete etwa der Angeklagte, mit dem Opfer nach wie vor in einer aufrechten Lebensgemeinschaft zu sein. Und das, obwohl dieses seit einem halben Jahr im Frauenhaus lebt. „Wir haben seither einmal miteinander gekocht und sind viermal essen gegangen“, untermauert der Gewalttäter seine Behauptung. Dass dem nicht so ist, stellt später das in Abwesenheit des Beschuldigten einvernommene Opfer klar.
Zum Fall: Angeklagt ist der 57-jährige Zeitungsausträger wegen gefährlicher Drohung. So hatte er der Frau über WhatsApp mehrmals Nachrichten zukommen lassen, in denen er schrieb: „Du wirst dreimal gewarnt. Wenn Du nicht machst, was ich sage, wirst Du in der Öffentlichkeit gesteinigt.“ Ein andermal droht er ihr mit dem Umbringen und ein paar Tage später schreibt er: „Komm sofort nach Hause und zwing mich nicht, dir den Schädel einzuschlagen!“ Die Frau fasst all ihren Mut zusammen und geht zur Polizei. Dort zeigt sie den Beamten auch die Drohnachrichten. Worauf gegen den 57-Jährigen eine einstweilige Verfügung erlassen wird.
Angst stand dem Opfer ins Gesicht geschrieben
Doch aus Angst zieht die Muslima ihre Anzeige wieder zurück. Vom Richter mit den Vorwürfen konfrontiert, bestreitet der Angeklagte diese und bekennt sich folglich nicht schuldig. „Ich habe diese Nachrichten nicht geschrieben.“ Worauf der Staatsanwalt die Frage andersherum stellt: „Sind Sie der Meinung, dass eine Frau das machen soll, was der Mann sagt?“ Die Antwort bleibt der Mann aus der Türkei schuldig: „Ich verstehe die Frage nicht“, gibt er sich naiv.
Bei der Einvernahme des Opfers ist der Beschuldigte zwar nicht im Verhandlungssaal – die Angst, durch ihre Aussage den Peiniger zu belasten, steht der Frau allerdings ins Gesicht geschrieben. Folglich behauptet sie, dass ihre Angaben bei der Polizei ein Missverständnis gewesen seien und sie sich beim Angeklagten bereits entschuldigt hätte. „Und wann beziehungsweise wodurch sind Sie auf dieses Missverständnis aufmerksam geworden?“, hakt Richter Nußbaumer nach. Eine plausible Antwort bleibt die Frau schuldig.
Opfer verrennt sich gnadenlos
Stattdessen schwafelt sie von einer WhatsApp-Gruppe und dass die Nachrichten von einem Bekannten stammten, der ein Namensvetter des Beschuldigten sei. Später behauptet sie, aus Eifersucht, sich selbst die Drohungen geschrieben zu haben. Irgendwann greift sogar der Anwalt des Beschuldigten ein und meint: „Die Frau soll jetzt mal aufhören, meinen Mandanten zu schützen, und reinen Tisch machen. Sie rennt ja mit Pauken und Trompeten in ein Strafverfahren wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage hinein!“
Das sieht der Herr Rat genauso. Doch weil sich die Zeugin weiterhin beratungsresistent zeigt, gibt es nun ein Wiedersehen als Beschuldigte vor Gericht. Der aktuelle Prozess endet hingegen für den Angeklagten mit einem Freispruch.
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