Aus der überfluteten Freizeitanlage Wimpassing hatten Welser Feuerwehrleute nach einem Zeugenhinweis ganze Bündel von Banknoten herausgefischt. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft, wem diese gehört haben könnten, blieben vorerst erfolglos. Allerdings handelte es sich beim Fund um keine echten Scheine, sondern um „Requisitengeld“.
Es war ein Bild, wie man es sonst nur aus Filmen kennt, und es geschah am 15. September – während der folgenschweren Rekord-Niederschläge durch das Mittelmeertief Anett: An dem Tag trieben auf dem überfluteten Gelände der Freizeitanlage Wimpassing in Wels plötzlich jede Menge Geldscheine im Wasser.
Mehrere Bootsbesatzungen
Ein Passant, der das bemerkt hatte, schlug glücklicherweise Alarm - er verständigte sofort die Exekutive. Vor Ort eintreffende Polizisten konnten das schwimmende Bargeld selbst aber nicht gefahrlos einsammeln, mussten deshalb mehrere Feuerwehreinheiten mit Booten anfordern.
Erste Erkundungsflüge mit einer Drohne bestätigten die Angaben des Zeugen. Zunächst blieb allerdings völlig unklar, welche Vermögenswerte dort tatsächlich herumtrieben.
Mit Fangnetzen auf Jagd
Die Zillenbesatzungen durchsuchten das Überschwemmungsgebiet akribisch und es gelang ihnen, mithilfe von Fangnetzen, zahlreiche Scheine – die teils gebündelt waren – aus dem Wasser zu fischen und der Exekutive auszuhändigen.
Geschulte Beamten nahmen die feuchten Fundstücke am Ufer genauer in Augenschein. Dabei zeigte sich, dass von einem Geldschatz leider keine Rede sein konnte. Stattdessen bestätigten sich Vermutungen, wonach es sich um sogenanntes „Requisitengeld“ handeln könnte.
25.480 Euro
Insgesamt waren es 29 Stück 500-Euro-Scheine (violett), 31 Stück 200-Euro-Scheine (gelb), 40 Stück 100-Euro-Scheine (grün) und 39 Stück 20-Euro-Scheine (blau). Woher diese kamen, wem sie gehörten und was mit ihnen beabsichtigt wurde, stellte die Ermittler vor ziemliche Rätsel.
„Auf den ersten Blick wirkten die Scheine wie echtes Geld, doch seitlich war klein der Aufdruck ,Prop copy’ angebracht“, erklärt Silke Enzlmüller, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels.
Saftige Strafdrohung
Solcherart „Requisitengeld“ könne zwar im Internet bestellt werden, dürfe dann aber nicht unter der Vortäuschung, es handle sich um unverfälschtes Geld, in Umlauf gebracht werden. Dafür drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Allerdings: Der Besitzer wurde nicht ausgeforscht. Enzlmüller: „Mangels weiterer Ansätze ist das Ermittlungsverfahren vorerst abgebrochen worden.“
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