Zwei Wanderer gerieten am Sonntag beim Abstieg von der Goisererhütte im Gemeindegebiet von Bad Goisern am Hallstättersee in eine alpine Notlage. Weil die beiden nicht mehr weiterkonnten, mussten sie schließlich vom Hubschrauber der Flugpolizei gerettet werden.
Die beiden waren Teil einer achtköpfigen Freundesgruppe aus dem Bezirk Grieskirchen in Oberösterreich. Die Gruppe war am Samstagnachmittag von Gosau aus zur Goisererhütte aufgestiegen und hatte dort übernachtet. Am Sonntag erfolgte der Abstieg. Als der Regen gegen 12.30 Uhr weniger wurde, startete die Gruppe den Abstieg. Bereits im Bereich der Hütte nahm die Gruppe jedoch den falschen Weg, und als sie das bemerkten, kehrten sechs von ihnen um und schlugen ab der Hütte den richtigen Weg ein.
Eine Stunde herumgeirrt
Zwei 59-Jährige kehrten jedoch nicht um, sondern wollten einen „Kogel“ im weglosen Gelände in einem Rechtsbogen umrunden, um so wieder zu ihren Freunden zu stoßen. Da sie ihre Freunde jedoch nach geraumer Zeit noch immer nicht gefunden hatten, gingen sie nun wieder nach links, um wieder – so ihre Einschätzung – in Richtung Gosau zu kommen. Nach rund einer Stunde des Herumirrens im weglosen Gelände verständigten sie via Notruf die Bergrettung.
Koordinaten übermittelt
Der Einsatzleiter erklärte den beiden am Telefon, wie sie ihre aktuellen Standortkoordinaten ermitteln und bekanntgeben konnten und so wurde festgestellt, dass sie nicht wie geplant in Richtung Gosau, sondern in Richtung der sogenannten „Chorinskyklause“ auf der gegenüberliegenden Seite des Ramsaugebirges abgestiegen waren. Da sie sich im Bereich einer Lichtung/eines Grabensystems befanden, wurde der Hubschrauber der Flugpolizei beigezogen und dieser konnte die Wanderer unverletzt am Tau ins Tal fliegen.
Aufgrund der wechselnden/unklaren Flugwetterbedingungen fuhr zusätzlich eine Gruppe bestehend aus drei Bergrettern und zwei Alpinpolizisten in Richtung Goisererhütte auf, damit bei Wetterverschlechterung eine bodengebundene Abholung der beiden Personen ohne Verzögerung begonnen hätte werden können. Den beiden Wanderern wird der polizeiliche Einsatz in Rechnung gestellt.
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