Es ist grotesk: Die Armut steigt, das Leben, insbesonders das Wohnen, wird immer teurer – und dennoch sinkt die Zahl jener, die Wohnbeihilfe bekommen, wird immer kleiner. Und zwar drastisch kleiner. Jetzt gibt´s Kritik, dass besonders oft die Jungen „unter die Räder kommen“.
„Alles wird teurer: Lebensmittel, Energie, Abgaben und natürlich auch das Wohnen.“ Das ist der Befund von Ines Vukajlović, der Wohn- und Sozialsprecherin der Grünen. Sie prangert vor diesem Hintergrund an, dass immer weniger Menschen in OÖ Wohnbeihilfe ausbezahlt wird. Dass dies der Fall ist, geht aus der Beantwortung einer Grünen-Anfrage durch den zuständigen LH-Vize Manfred Haimbuchner (FPÖ) hervor. Demnach ist die Zahl der Bezieher seit 2013 (damals waren es 32.542) um ein Viertel auf 23.017 im Vorjahr gesunken.
Viel weniger Budget
Zudem steht auch immer weniger Geld für die Wohnbeihilfe zur Verfügung: Im selben Zeitraum hat sich die jährlich ausgeschüttete Gesamtsumme um 17,8 Millionen Euro auf 54,4 Millionen Euro reduziert. Sind also vielleicht weniger Menschen als früher aufgrund ihres niedrigen Einkommens auf Wohnbeihilfe angewiesen? „Von wegen“, meint Vukajlović: Laut Statistik Austria sei die Armut in Oberösterreich nach einer leichten Abnahme bis 2019 in den vergangenen fünf Jahren wieder angestiegen.
Viele Alleinerziehende können gar nicht Vollzeit arbeiten – Stichwort ist wie so oft die fehlende Kinderbetreuung – und das Geld reicht daher vorne und hinten nicht.
Ines Vukajlović, Wohn- und Sozialsprecherin der Grünen
Alleinerziehende leiden unter „kalter Politik“
Alleinerziehende – zum Großteil Frauen – würden speziell unter der „kalkulierten, kalten Politik“ von Schwarz-Blau leiden, kritisiert die Grünen-Politikerin: „Viele von ihnen können gar nicht Vollzeit arbeiten – Stichwort fehlende Kinderbetreuung – und das Geld reicht daher vorne und hinten nicht.“ Dennoch erhielten in den ersten fünf Monaten dieses Jahres im Schnitt weniger Vertreter dieser Personengruppe die Wohnbeihilfe als 2024.
„Kein Gnadenakt“
Vukajlović fordert niedrigere Hürden für die Bezugsberechtigung: „Die Wohnbeihilfe zu beziehen, braucht natürlich Begründung und Anspruch. Sie darf aber kein Gnadenakt sein.“
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