Über sechs Stunden zog sich die Genehmigungsverhandlung für die geplante Zählstelle für Leergebinde in Vorchdorf. Die Anrainer äußerten mehrfach ihre Bedenken gegen den Betrieb am Ortsrand. Das Land fordert nun vom Betreiber weitere Unterlagen. Die Inbetriebnahme mit 1. Jänner erscheint unwahrscheinlich.
Doch keine reine Formsache dürfte das Genehmigungsverfahren für die neue Zählstelle von Plastikpfandflaschen und Getränkedosen in Vorchdorf sein. Wie berichtet, hat das Umweltministerium den abgelegenen Standort ausgesucht und sich auch schon auf einen Betreiber festgelegt. Dieser hat ohne Bescheid die Zählanlage in der Halle einer ehemaligen Landwirtschaft sogar schon aufgestellt.
Nun legt sich das Land aber quer: „Die Unterlagen müssen ergänzt werden. Erst dann kann die Behörde eine Entscheidung treffen und den Bescheid ausfertigen.“ Somit rückt unter Berücksichtigung der Frist für Einwände die geplante Inbetriebnahme der Zählanlage mit 1. Jänner 2025 in weite Ferne. Vielmehr wackelt das Projekt, da die ursprüngliche Betriebsgenehmigung für den landwirtschaftlichen Betrieb erloschen ist. Die Genehmigung eines Nachmieters wurde behördlich abgelehnt. Die Zählstelle dient nicht dem ursprünglichen Zweck des Anwesens, nämlich der Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln.
Verkehr ist kein Thema
Was das Thema Verkehr anbelangt, stellt das Land klar: „Einwände zur Verkehrsbelastung sind nicht Gegenstand des Projektes und werden auch nicht geprüft in abfallwirtschaftlichen Verfahren. Solange es sich um einen Verkehr auf öffentlichen Straßen handelt, ist bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit im verwaltungsbehördlichen Verfahren dieser Zu- und Abfahrtsverkehr bis zum Betriebsgrundstück der beantragten Anlage an sich nicht zuzurechnen.“
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