Dieser Tage nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestimmt, dass afghanische Frauen generell samt und sonders innerhalb der EU Asyl-Status zu bekommen hätten. Sie seien entrechtet, diskriminiert und ohne individuelle Prüfung als schutzwürdig zu betrachten.
EINERSEITS ist das nicht von der Hand zu weisen. Die Taliban als islamische Fundamentalisten achten Frauenrechte gering und behaupten damit den Geboten der Scharia zu folgen. Den afghanischen Frauen wird wie in vielen islamischen Gesellschaften jede höhere Bildung versagt, sie werden aus dem öffentlichen Leben gedrängt und sind häufig sexualisierter Gewalt ausgeliefert.
ANDERERSEITS wird mit diesem Urteil für die kriminellen Schlepperorganisationen ein neues Geschäftsfeld eröffnet. Das Argument, dass man nur die Frauen voraus nach Europa schicken müsse, um dann über diese mittels Familiennachzug ganze Sippen in das gelobte Land, also nach Österreich und Deutschland oder anderswo in die EU kommen zu lassen, wird sich rund um den Hindukusch gewiss sehr rasch herumsprechen. Und auch wenn Österreich an der Einzelfallprüfung für afghanische Frauen festhalten will, dürfte doch keine einzige von ihnen zurückgewiesen werden. Und noch eine Randbemerkung: Das Problem der afghanischen Frauen ist es in den allermeisten Fällen nicht, dass sie nicht studieren dürfen, sondern vielmehr, dass sie und ihre Familien nicht verhungern.
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