Übereifriger Nachbar

Krankenpflegerin trotz Parkerlaubnis angezeigt

Ombudsfrau
27.08.2024 13:00
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es der Nachbar nicht will, heißt es so schön. Das trifft auch in einem Wiener Gemeindebau zu, wo abgestellte Fahrzeuge mit Argusaugen überwacht wurden. Das kam eine Krankenpflegerin teuer zu stehen. Zu Unrecht, wie sich herausstellte!

Wo immer sie gebraucht wird, hilft Andrea T. (Name geändert) als Krankenpflegerin aus. Im Juni betreute die Niederösterreicherin einen schwerkranken Mann, der akut Hilfe benötigte, in Wien. Dort gilt bekanntlich eine flächendeckende Kurzparkzone. „Immer wenn ich etwas länger mit der Pflege brauchte, hatte ich schon einen Strafzettel“, schildert die knapp 60-Jährige.

Mitarbeiter erteilte Erlaubnis
Sie habe sich daher telefonisch bei der Hausverwaltung des Gemeindebaus Wiener Wohnen erkundigt, ob es eine Parkmöglichkeit in dieser speziellen Situation gebe. „Man hat mir netterweise einen Platz in der Garage zugeteilt“, so Frau T. weiter. Das wurde von einem aufmerksamen Nachbarn beobachtet und zur Anzeige gebracht.

Hohe Kosten für Besitzstörung
In der Folge flatterte eine Besitzstörungsklage ins Haus. „Ich soll nun knapp 300 Euro bezahlen. Der Mitarbeiter, mit dem ich damals alles ausgemacht habe, ist nicht zu erreichen und die Zahlungsfrist ist bald zu Ende“, wandte sich die Pflegerin verzweifelt an die Ombudsfrau.

Gutes Ende
Um eine weitere Erhöhung der Kosten zu vermeiden, zahlte Frau T. den Betrag schließlich ein. Aufatmen konnte sie erst nach unserer Anfrage bei Wiener Wohnen. Tatsächlich sei in diesem Fall eine Parkerlaubnis für den Garagenplatz erteilt worden. Daher werde die Besitzstörungsklage zurückgezogen und der Betrag zurücküberwiesen. 

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