Damit setzt die Volkspartei auf jene Forderungen, die sie bereits für Nehammers Österreich-Plan ausgearbeitet hatte. Der Kanzler argumentierte sein Programm damit, dass der Unterschied bei Einkünften aus Einkommen und Nicht-Arbeit deutlich wachsen müsse. Dazu müsse die „breite Mitte der Gesellschaft“ entlastet werden. Als Leistungsanreiz dient ein Vollzeitbonus in Form einer Steuergutschrift von 1000 Euro pro Jahr.
Begünstigungen für arbeitende Senioren
Auch für Senioren soll es sich auszahlen, weiter aktiv zu sein. Mahrer führte aus, dass für sie sämtliche Steuern und Abgaben fallen sollten. Alleine eine Unfallversicherung soll für die Beschäftigung von Pensionisten nötig sein.
Vor allem für die Arbeitgeber gedacht ist eine Senkung der Lohnnebenkosten. Dazu will man neue Unternehmen nach Österreich locken. Über ein Standortförderungsgesetz mit steuerlichen Anreizen will man Betriebe ins Land bringen. Nehammer ist überzeugt, dass letztlich Unternehmer wie Arbeitnehmer profitieren werden: „Es braucht eine leistungsfähige Wirtschaft und motivierte Arbeitnehmer.“
Absage an 32-Stunden-Woche
Einsteigen will die ÖVP sichtlich auch in den Wettbewerb um eine attraktive Körperschaftssteuer. Mittels eines Automatismus soll sicher gestellt werden, dass Österreich stets zumindest 0,5 Prozent unter dem europäischen Schnitt liegt.
Eine „klare Absage“ erteilte Mahrer wiederum „leistungsfeindlichen“ Maßnahmen, etwa einer generellen 32-Stunden-Woche: „Wir brauchen mehr Arbeit und nicht weniger und wir wollen nicht, dass in der Republik das Licht ausgeht.“ Auch Eigentumssteuer-Ideen seien abzulehnen. „Wir stehen für Entlastung und nicht für Belastung“, ergänzte Wöginger.
ÖVP von Finanzierbarkeit überzeugt
Die ÖVP zeigte sich überzeugt, dass ihr Entlastungsprogramm auch finanzierbar ist, eben indem man die Wirtschaft durch die Maßnahmen ankurbeln werde können. Nach der Wahl will Nehammer das Steuersystem überhaupt neu denken. Ob es da auch ein Aus für die CO₂-Steuer geben könnte, beantwortete der Kanzler eher ausweichend. Diese stehe nicht als Einzelpunkt zur Disposition.
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