Von Mauer gestürzt

Kirchtag-Drama: Villach wehrt sich gegen Gutachten

Kärnten
01.08.2024 18:01

Vor einem Jahr stürzte ein 20-jähriger Partygast aus Feldkirchen drei Meter über eine Mauer an der Draulände in den Tod – just in der Kirchtagswoche kommt nun ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten an die Öffentlichkeit, wonach der Stadt Villach eine Strafanzeige droht.

Nach der furchtbaren Tragödie vor einem Jahr auf dem Villacher Kirchtag leitete die Staatsanwaltschaft standardmäßig Ermittlungen wegen „grob fahrlässiger Tötung“ ein. Wie ausführlich berichtet, war ein 20-jähriger Zimmermann aus dem Bezirk Feldkirchen auf der Partymeile an der Draulände beim Urinieren von einer drei Meter hohen Mauer in die Tiefe gestürzt. Er erlag im Spital seinen schweren Verletzungen.

Fremdverschulden ausgeschlossen
„Im Verfahren geht es darum, herauszufinden, ob es irgendwelche Anzeichen auf Fremdeinwirkung oder Fremdverschulden, oder auch durch eventuell mangelnde Sicherheitsvorkehrungen auf dem Gelände, gegeben hat“, so damals die zuständige Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Zwar konnte Fremdverschulden relativ rasch ausgeschlossen werden, doch die Ermittlungen in die andere Richtung liefen noch bis vor kurzem.

Jetzt sorgt ein in Auftrag gegebenes, nun an die Stadt Villach übermitteltes  Sachverständigen-Gutachten in der Draustadt für Aufregung: „Die Staatsanwaltschaft kommt demnach zum Schluss, dass die Errichtung der Mauer 1960/61 nicht gepasst habe. Und dass deren Sanierung beziehungsweise der Ausbau 1991/92 nicht ausreichend durchgeführt bzw. an die Vorgaben angepasst worden sein soll. Was wir allerdings nicht so sehen“, erklärt Villachs Magistrats-Chef Alfred Winkler zur „Krone“.

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Wir werden jetzt einen Anwalt einschalten und die technische sowie rechtliche Seite prüfen lassen. Wir hatten bis dato auch noch keine Akt-Einsicht.

so Villachs Magistrats-Chef Alfred Winkler zur „Krone“

Im Klartext besagt das Gutachten, dass die Mauer entlang der Draulände um ein paar Zentimeter (inoffiziell ist die Rede von 20 cm) zu niedrig sei. Allerdings „nur“ nach Vorgaben der Hochwasserschutz-Verordnung. Ob diese wenigen Zentimeter den 20-Jährigen davon abgehalten hätten, auf die Mauer zu steigen, wird man nie erfahren. Fest steht aber, dass der Stadt nun eine Strafanzeige bzw. Klage wegen grob fahrlässiger Tötung droht.

„Österreichweite Brisanz“
Wogegen sich Villach nun vehement entgegenstemmt. „Wir werden jetzt einen Anwalt einschalten und die technische sowie rechtliche Seite prüfen lassen. Wir hatten bis dato auch noch keine Akt-Einsicht. Und infolgedessen werden wir dann eine Stellungnahme an die Justiz abgeben. Das hat schon österreichweite Brisanz. Denn wenn es tatsächlich so sein sollte, dass Fluss begleitende Mauern, die bereits vor 60, 70 Jahre gebaut worden sind, regelmäßig angepasst werden müssten, dann werden wir in vielen Städten und Gemeinden Österreichs bald ein großes Thema haben“, so Winkler.

  

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