Riskantes Rittertum

Kündigungsgrund Katastropheneinsatz?

Wirtschaft
06.04.2006 10:46
Wenn's brennt, die Hänge von den Bergen rutschen oder das Hochwasser ganze Dörfer wegreißt, sind sie binnen Minuten vor Ort und packen an, bis sie am Rande der Erschöpfung stehen: Die Leute von der Freiwilligen Feuerwehr! In Sachen Nothilfe ebenso eine unbezahlbare Unterstützung wie bei (Natur)Katastrophen aller Art. Das gilt natürlich auch für Rotkreuz-Helfer, Bergretter & Co.. Doch wie es leider auch in Österreich häufig der Fall ist, ist Undank nun mal der Welten Lohn: Freiwillige Helfer riskieren bei ihren Einsätzen nämlich den Job und können nur in den wenigsten Fällen auf Entgeltfortzahlung seitens ihres Geldgebers hoffen...

Ehrenamtliche Helfer haben kein Recht auf Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung. Durch ihren Einsatz haben sie jedoch keine fristlose Entlassung zu befürchten, gekündigt werden können sie - ohne Angaben von Gründen - sehr wohl.

AK fordert arbeitsrechtliche Absicherung
"Es wird wieder einmal deutlich, wie wichtig eine arbeitsrechtliche Absicherung für freiwillige Helfer wäre", erklärt AKNÖ-Präsident Josef Staudinger und fordert, dass Freiwilligen die Möglichkeit einer Karenzierung vom Arbeitsplatz offen stehen solle. Derzeit sind die Arbeitnehmer, die sich an den Rettungs-, Hilfs- und Aufräumungsarbeiten beteiligen, nicht ausreichend abgesichert und auf die Kulanz der Dienstgeber angewiesen. 

Geld zurück für Feuerwehr und Rotes Kreuz
Landesgesetze sehen vor, dass bei Verdienstentgang durch einen Hilfseinsatz das Geld per Antrag zurückgefordert werden kann. Allerdings gilt dies nur für Feuerwehrleute oder Rotkreuz-Helfer. Direkt Betroffene, die Hab und Gut in Sicherheit bringen müssen, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Troubles für freiwillige Helfer
Nachbarschaftshilfe ist hingegen rechtlich nicht abgesichert. Freiwillige Helfer können "tatsächlich Probleme bekommen", erklärte Andrea Komar, Leiterin der GPA-Rechtsabteilung. Wenn es zu einer fristlosen Entlassung bei einer derartigen Notsituation kommt, müsse natürlich im Einzelfall angeschaut werden, ob nicht "verpönte Motive" vorliegen. Dies könne auch bei Kündigungen überprüft werden.

Klärendes Gespräch mit dem Boss
Die Gewerkschaft rät, dies mit dem Arbeitgeber vorab zu klären. "Ganz generell muss man an die Arbeitgeber appellieren, in so einer Situation weder zu kündigen noch zu entlassen und das Entgelt fortzuzahlen." Auch in puncto Entgeltfortzahlung tun sich freiwillige Helfer schwer, da ihnen hier ebenfalls die rechtliche Grundlage fehlen würde.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Für Angestellte gibt jedenfalls per Gesetz einen Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts - und zwar dann, wenn der Betroffene wegen gesperrter Straßen oder wenn die Umgebung unter Wasser steht den Betrieb entweder gar nicht erreichen kann oder zu spät zur Arbeit erscheint. Wenn man selber vom Hochwasser betroffen und zu Hause unabkömmlich ist, gilt dies als Dienstverhinderungsgrund und bedingt ebenfalls einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

"Fristlose" rechtlich nicht möglich
Die Arbeiterkammer Wien betonte, dass Arbeitnehmer vom "good will" der Arbeitgeber abhängig seien. Eine fristlose Entlassung sei aber rechtlich nicht möglich, wenn man entschuldigt der Arbeitsstelle auf Grund eines Hilfseinsatzes fern bleibe. Die Judikatur ermögliche jedenfalls ein Fernbleiben, "so lange es angemessen" ist. Wenn jemand nach 14 Tagen noch immer schaufelt, obwohl eigentlich alles aufgeräumt ist, dann werde ein Gericht wohl entscheiden, dass die Abwesenheit von der Arbeitsstelle nicht mehr gerechtfertigt war.

Unbezahlter Urlaub für freiwillige Hilfe
Die Landesfeuerwehrgesetze in den jeweiligen Bundesländern sehen vor, dass Feuerwehrleute den Verdienstentgang per Antrag geltend machen können. In Tirol und Vorarlberg gibt es auch Regelungen für sonstige Helfer: in Vorarlberg etwa im Rettungswesengesetz oder in Tirol im Katastrophenhilfsdienstgesetz. Die AK verwies darauf, dass auch ehrenamtliche Helfer grundsätzlich verpflichtet seien, "in erster Linie für den Dienstgeber" da zu sein. Viele müssten sich für den freiwilligen Einsatz Urlaubstage nehmen.

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