Eine Vorarlbergerin weigerte sich, ihrem betrunkenem Ex-Lebensgefährten die gemeinsamen Kinder mitzugeben, woraufhin der Arbeitslose ihr und dem neuen Partner mit Repressalien drohte. Nun musste sich der Mann vor Gericht verantworten.
Dass der Angeklagte ein Alkoholproblem hat, weiß er. Auch, dass er dann aggressiv wird und andere das Fürchten lehrt, was ihm bislang vier einschlägige Vorstrafen einbrachte. Zuletzt 2024. Doch trotz Alkoholentzug blieb es immer nur beim frommen Wunsch auf Besserung. Weshalb schon die letzte Beziehung, aus der zwei Kinder hervorgingen, scheiterte. Nun also auch diese, aus der zwei weitere Kinder entstanden. Zu viel für den 39-jährigen Arbeitslosen, der zudem eifersüchtig auf die Tatsache sein dürfte, dass seine Ex einen anderen Mann gefunden hat, mit dem sie glücklich ist.
Für den Kindesvater Grund genug, sich den Dauerfrust von der Seele zu trinken und seiner Ex wüste Nachrichten zu schicken. Als sie sich Ende Mai schlussendlich weigert, ihm die Kinder anzuvertrauen, droht er ihr: „Solltest du mir nicht die Kinder geben, ist dein neuer Freund tot.“
Der Mann wird daraufhin angezeigt. Zum Prozess erscheint er mit dem Dreikäsehoch auf dem Arm, im Schlepptau die Ex mit Kinderwagen und dem älteren Buben, um dem Gericht Einigkeit zu vermitteln. „Ja, ich weiß, was ich gesagt und getan habe. Aber jetzt sind wir wieder ein Paar und ich will alles tun, um meinen Kindern ein guter Vater zu sein“, erklärt sich der 39-Jährige.
Urteil ist bereits rechtskräftig
Doch das Schwert des Damokles hängt tief. Zumal der Widerruf der Verurteilung vom August letzten Jahres im Raum steht. Seine Aussage, er könne die Familie retten, wenn er einen Job habe, kommentiert Staatsanwalt Richard Gschwenter sachlich: „Bei aller Reumütigkeit, die Sie heute an den Tag legen. Sie haben vier einschlägige Vorstrafen und trinken. Da ist mein Vertrauen auf Besserung nicht sehr groß.“ Richter Alexander Wehinger verurteilt den Delinquenten zu fünf Monate Haft auf Bewährung und 800 Euro Geldstrafe, das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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