Bis zu 20.000 Euro

Das Füttern von Schwänen wird jetzt richtig teuer

Oberösterreich
25.04.2024 06:00

Im neuen Oö. Jagdgesetz wurde die Fütterung von Wildtieren neu geregelt – ist es jetzt flächendeckend verboten, Tiere wie Schwäne, Tauben oder Rehe zu füttern. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Strafe von bis zu 20.000 Euro. Am Attersee kämpft man schon seit Jahren mit einer Überpopulation der Wasservögel.

„Zu viele Höckerschwäne am Attersee“: In einem aktuellen Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck wird auf das langjährige Problem mit der Überpopulation der Wasservögel und den dadurch entstandenen Schäden an den Wiesenflächen im Seengebiet im Salzkammergut hingewiesen.

„Bestand zu hoch gehalten“
„Wird der Höckerschwan zusätzlich zu der auf den Wiesen und Feldern vorhandenen Nahrung gefüttert, wird er sich dort vermehrt aufhalten, wo er dieses zusätzliche Futter bekommt. Durch eine zusätzliche Fütterung wird der Bestand an Höckerschwänen auf unnatürliche Weise zu hoch gehalten. Ein Eingreifen zur Bestandsverringerung wäre erforderlich“, schildert Johannes Beer, Bezirkshauptmann von Vöcklabruck, das große Problem rund um den Attersee.

Einige Gemeinden hatten deswegen in der Vergangenheit bereits in einzelnen Bereichen das Füttern von Schwänen verboten. Diese Verbote sind nun nicht mehr nötig, weil die Fütterung von Wildtieren im neuen Oö. Jagdgesetz – es gilt seit 1. April – für das gesamte Bundesland geregelt wurde. Darin heißt es, dass die Fütterung von Wild – darunter fallen etwa Schwäne, Enten, Tauben, aber auch Rehe – durch Personen, die zur Jagdausübung nicht berechtigt sind, verboten ist.

Teure Verwaltungsübertretung
Wildtiere werden also in Zukunft flächendeckend auf Diät gesetzt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer saftigen Strafe rechnen. Denn dabei handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro bedroht ist.

„Wir appellieren an die Bevölkerung daher, die Fütterung von Höckerschwänen und anderen Wildtieren zu unterlassen, um die damit verbundenen negativen Folgen möglichst zu vermeiden“, heißt es dazu aus der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck.

Bescheid für Abschuss ist noch nicht rechtskräftig
Für viele Diskussionen sorgte auch der „Krone“-Bericht über die Zwangstötung von Schwänen in Garsten. Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hat dort fünf einjährige Höckerschwäne zum Abschuss freigegeben.

Der Hintergrund: Eine Handvoll Landwirte hatte sich über zunehmende Schäden (mehrere tausend Euro) an Wiesen beschwert und die behördliche Zwangsanordnung angeregt. Der Bescheid liegt aktuell nach einer Beschwerde aber beim Landesverwaltungsgericht. Die Jungschwäne dürfen also (noch) weiterleben

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