Aus dem Gericht

Gewalttäter zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Vorarlberg
24.04.2024 10:55
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Drei Jahre und fünf Monate Haft lautete das Urteil gegen den mehrfach vorbestraften Türken. Er musste sich wegen einer ganzen Reihe von Straftaten vor dem Landesgericht in Feldkirch verantworten.  

Allein die Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwalt Simon Mathis nahm schon einige Zeit in Anspruch. Der sprach von einer langen Liste an Gewaltdelikten des 27-jährigen Kriminellen, nach dem bereits im Vorjahr gefahndet wurde. Unter den Anklagepunkten: versuchte schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, versuchte schwere Nötigung, versuchter Einbruchsdiebstahl, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Begangen hatte der dreifach Vorbestrafte die Taten im vergangenen Jahr in Bregenz.

Im Zuge eines Milieustreites im August drang der 27-Jährige im Vorkloster in die Wohnung eines Drogensüchtigen ein, hielt diesem eine Pistole an den Kopf und forderte ihn auf, ihm den Aufenthaltsort eines gesuchten Mannes zu verraten. Bei einem anderen Vorfall – ebenfalls in der Landeshauptstadt – bedrohte er eine Gruppe Jugendlicher mit einem Messer.

„Wollte nur meine Familie schützen“
Strafrechtlich am schwersten wog, dass der Türke bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppierungen in Bregenz mit einem Teleskopschlagstock mehreren Personen vor allem auf den Kopf schlug. „Ich wollte nur meine Familie schützen und habe mit dem Schlagstock versucht, die anderen auf Abstand zu halten“, versuchte sich der Angeklagte zu verteidigen. Jemanden absichtlich verletzt zu haben, bestritt er. Deshalb ging die Anklage auch nicht von einer vorsätzlichen, sondern lediglich von vom Versuch einer absichtlich schweren Körperverletzung aus.

Im Vorjahr schoss der verheiratete Familienvater zudem in Bregenz auf die Haustür einer Frau. Danach fahndete die Polizei öffentlich nach dem Geflüchteten, der schlussendlich in Basel festgenommen werden konnte. Bewährungsstrafe wurden mit eingerechnet.

Am Ende sah es der Schöffensenat als erwiesen an, dass der 27-jährige Kriminelle die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat. Richterin Pfeifer verurteilte den Mann zu drei Jahren und vier Monaten Haft. Dazu kommt eine ehemals zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von eineinhalb Monaten.

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