Essen, Kosmetika etc.

Diese Strafen drohen für Handel mit Haiprodukten

Politik
22.04.2024 12:06

Der Handel und die Verarbeitung von Haien sowie Haiprodukten sind in Österreich nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Geldstrafen beziehungsweise bis zu zwei Jahren Haft rechnen.

Mit dem Inkrafttreten einer Verordnung des Umweltministeriums sei das Aus „für fragwürdige Kosmetika, Potenzmittel, Haifischflossensuppe und Haisteaks“ hierzulande besiegelt. In der österreichischen Gastronomie sind Projektleiterin Gabriela Futterknecht nach beispielsweise die Schillerlocke und Haifischflossensuppe verbreitet. „Österreich rangiert beim Import von Haifleisch sogar an fünfter Stelle in Europa“, sagte die Artenschutzorganisation Sharkproject in einer Aussendung. Zudem würden in Kosmetika, Nahrungsergänzungs- und Potenzmitteln Haibestandteile entdeckt, „häufig ohne korrekte Kennzeichnung und Konsumenteninformation.“

Entschließungsantrag eingebracht
Artenschützerinnen und Artenschützer wandten sich 2022 an die Parlamentsparteien, die im Dezember einen Entschließungsantrag einbrachten. Die neue Verordnung sieht nun Strafen für den Import und die Verarbeitung von Haifischfleisch, aber auch für die Einfuhr von Haigebissen und ähnlichen „Souvenirs“ vor. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldstrafen bis zu 40.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren rechnen.

Explizit erwähnt werden Requiemhaie wie Riff-, Blau- und Bullenhaie. Zudem sind Makohaie, Walhaie und Weiße Haie besonders geschützt. Für eine Ausnahme sind individuelle behördliche Einfuhrgenehmigungen nötig.

Weltweiter Bestand rückläufig
Der Hintergrund der Verordnung ist, dass die Meeresbewohner vor der Ausrottung geschützt werden sollen. In den vergangenen 50 Jahren ist der weltweite Bestand um mehr als 70 Prozent zurückgegangen. „Haie stellen einen unverzichtbaren Teil eines funktionierenden Meeresökosystems dar, von dem weltweit über eine Milliarde Menschen direkt abhängig sind. Sharkproject bedankt sich bei Klima- und Umweltschutzministerin Leonore Gewessler, bei den Einbringern des Entschließungsantrages im Parlament und insbesondere bei Nationalratsabgeordnetem Lukas Hammer, dem Vorsitzenden des Umweltausschusses, für ihren aktiven Einsatz für den Haischutz“, sagte die Artenschutzorganisation. Sie hoffe, dass andere europäische Länder dem Beispiel folgen würden.

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