Beschimpfungen sind Rast nicht fremd, aber in seiner 15-jährigen Karriere hat er so etwas noch nicht erlebt: ein mysteriöser Brief vor seiner Tür, ausgeschnittene Buchstaben wie in einem Entführungs-Krimi aus dem Fernsehen, eine Morddrohung und der Aufruf: "Keine Polizei". Rast muss natürlich seine Mandantin Sabine K. (Name geändert) informieren, die fällt aus allen Wolken.
"Ich war zuerst natürlich sehr geschockt, so eine Morddrohung ist ein extrem ungutes Gefühl", erklärt K. gegenüber der "Krone". Glücklicherweise sei sie nicht selbst bedroht worden, außer ein paar Freunden kenne ja auch niemand ihren Aufenthaltsort. Es sei ihr lediglich wichtig, "dass der Verwaltungsgerichtshof für mich und gegen den Täter entscheidet. Er soll ins Gefängnis".
Jurist darf bei Fesselvergabe gar nicht mitreden
Der Absender des Schreibens ist unbekannt. Dass der Sex-Täter selbst dahintersteckt, wäre eine reine Mutmaßung. Denn jeder könnte der Verfasser der Zeilen sein.
Und nicht nur das Deutsch in der Morddrohung ist fehlerhaft, auch das juristische Wissen des Verfassers. Denn Rast hat in der Causa keine Parteienstellung, was bedeutet: Er kann gar nicht mitreden, ob der Täter eine Fußfessel bekommt oder nicht. Selbst wenn er es wollte. Es ist schlichtweg nicht seine Entscheidung und nicht die des Opfers. Der Verwaltungsgerichtshof könnte jedenfalls schon kommende Woche ein erstes Urteil sprechen.
Wirbel um Fußfessel für Sex-Täter
B. wurde wegen fünffacher Vergewaltigung verurteilt, musste aber bisher keinen Tag absitzen. Zuerst erhielt er einen Haftaufschub, dann wurde sein Antrag auf eine Fußfessel genehmigt, obwohl sich ein Salzburger Anstaltsleiter dagegen aussprach. Die Skandal-Geschichte kam an die Öffentlichkeit, nach einer Phase des Zögerns legte Justizministerin Beatrix Karl Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein, die Fußfessel wurde dann vorübergehend auf Eis gelegt. Und mit einem Mal ist es gar nicht mehr so sicher, dass der Sex-Täter seine Haft tagsüber bequem vor dem Fernsehapparat und nachts ausgerechnet in jenem Bett verbringen darf, in dem er Sabine K. sexuell missbraucht hatte.
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