Wegen versuchter Tierquälerei sind ein Oberländer (54) und seine Lebensgefährtin (70) zu teilbedingten Geldstrafen verurteilt worden
Der Erstangeklagte ist Künstler, seine Lebensgefährtin eine betuchte Pensionistin. Gemeinsam führten sie ein beschauliches Dasein im Haus der Zweitangeklagten im Oberland. Bis vor kurzem. Ein ehemaliger Freund des Hauses hatte nämlich Anzeige erstattet, weil das Paar in der Vergangenheit immer wieder Elstern abgeschossen haben soll. „Die haben abwechselnd auf die Vögel gezielt und sich immer gefreut, wenn sie wieder einen erwischt haben.“
Nur einmal auf Elster geschossen
Was die beiden Angeklagten bestreiten. So gibt die betuchte Pensionistin an, lediglich ein einziges Mal zu dem im Wohnzimmer platzierten (!) Kleinkalibergewehr gegriffen und auf eine Elster geschossen zu haben, „weil ich seit dem Tod meines Mannes unter Schlafstörungen leide und mich vom Lärm der Vögel gestört gefühlt habe“.
Auf Nachfrage von Richter Christoph Stadler beim Hauptzeugen, weshalb er erst Jahre später die Sache zur Anzeige gebracht habe, antwortet dieser, dass er lange beim Erstangeklagten beschäftigt und daher von ihm abhängig gewesen sei.
Am Ende glaubt das Gericht dem Zeugen. Die beiden Angeklagten spricht der Herr Rat im Sinne der Anklage schuldig und verhängt teilbedingte Geldstrafen. Aufgrund seines geringen Einkommens kommt der Erstangeklagte mit 750 Euro Strafe davon. Die Hälfte auf Bewährung.
Die wohlhabende Lebensgefährtin muss tiefer in die Tasche greifen. Ihre Strafe beziffert der Herr Rat mit 36.000 Euro, die Hälfte davon jedoch ebenfalls bedingt. Ihr Verteidiger hat bereits Berufung angekündigt. Der Staatsanwalt ebenso.
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