Kundin gegen Reisebüro

Nach Todesfall entbrannte Streit um Reisekosten

Steiermark
07.03.2024 09:00

Zwei steirische Freundinnen wollten letztes Jahr Südafrika erkunden. Doch kurz vor Reiseantritt starb einer der Ehemänner. Obwohl das Pauschalreisegesetz vorsieht, dass eine Ersatzperson die Reise antreten kann, lehnte der Reiseanbieter dieses Angebot ab. Nun ist ein Rechtsstreit entbrannt. 

Für die Freundinnen Helga und Elisabeth (Namen geändert) hätte es eine wundervolle Reise ins traumhafte Südafrika werden sollen. Im September letzten Jahres wollten sie diese, pauschal gebucht bei einem namhaften Anbieter, antreten. Doch dann schlug das Schicksal unerwartet zu: Der Ehemann der mitreisenden Elisabeth verstarb am Sonntag, dem 17. September. Somit war klar, dass die Frau nicht mitfliegen konnte. 

Ehegatte verstarb unerwartet
Einen Tag darauf teilte Helga, die das Angebot gebucht hatte, dem Reiseanbieter die traurigen Umstände mit. Auch, dass sie jemanden gefunden hätte, der die Reise statt ihrer Freundin antreten würde. Doch das Reiseunternehmen schaltete auf stur: Ein Ersatz kann die Reise nicht übernehmen. Dieser könne lediglich zusätzlich buchen. 

Dabei sollte alleine der Flug Kosten von rund 5000 Euro verursachen! Obwohl das Pauschalangebot der beiden Freundinnen bei rund 3200 Euro lag. Laut ihrem Anwalt Marc Simbürger hätte Helga zudem einen Einzelzimmeraufschlag zahlen sollen. Da der Druck der steigenden Stornokosten zu groß geworden sei, habe man die Reise schlussendlich storniert und 65 Prozent Storno gezahlt - also rund 2000 Euro.

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Man könnte in einer solchen Ausnahmesituation erwarten, dass einerseits nicht nur unterstützt, sondern auch das Recht auf Übertragung des Pauschalreisevertrages gemäß Pauschalreisegesetz gewährt wird.

Anwalt Marc Simbürger (Bild: Reif und Partner)

Anwalt Marc Simbürger

„Die Witwe könne sich ja an den Kosten beteiligen, hieß es seitens des Veranstalters“, ist Simbürger erzürnt, „man könnte in einer solchen Ausnahmesituation erwarten, dass einerseits nicht nur unterstützt, sondern auch das Recht auf Übertragung des Pauschalreisevertrages gemäß Pauschalreisegesetz gewährt wird.“ 

Der Veranstalter begründet die Vorgangsweise unter anderem damit, dass zum Zeitpunkt der Mitteilung die Flugtickets bereits ausgestellt gewesen wären. Bestehende Tickets könne man nicht mehr umschreiben. Man sei sehr wohl um eine zeitnahe Lösung bemüht gewesen.

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