Sebastian Kurz hat sich im „ZiB 2“-Interview einen Schlagabtausch mit Armin Wolf zu den Aussagen, die zum Schuldspruch führten, geliefert. Im Streit um den genauen Wortlaut bot Kurz eine Wette an, die der Moderator nicht annahm. Der frühere ÖVP-Kanzler hätte sie aber klar verloren.
Das nicht rechtskräftige Urteil am Freitag fiel wegen Aussagen vor dem Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020. Als Wolf aus dem Protokoll der entsprechenden Befragung vorlesen wollte, warf ihm Kurz vor, dass das Protokoll „falsch zusammenkopiert“ sei. „Tausendprozentig, Herr Wolf, wetten wir, dass es falsch ist“, fordert der Ex-Kanzler den Moderator mehrmals auf und streckt ihm die Hand zum Einschlagen hin.
Wette nicht angenommen
Wolf schlug zwar nicht ein - was wohl ein seltsames Novum während eines Fernsehinterviews gewesen wäre - erklärte aber: „Da können Sie gerne mit mir wetten“. Offiziell nahm er die Wette aber nicht an, schließlich wurde auch kein Wetteinsatz ausgemacht.
Der ORF-Journalist wies jedenfalls darauf hin, dass er das Papier erst kurz vor der Sendung von der Parlamentswebsite heruntergeladen hatte. Kurz versuchte sich im folgenden Geplänkel noch mit einem „Sie haben Ihre Wahrnehmung, ich habe meine“, herauszureden, was Wolf nicht gelten ließ. Der warf dem Ex-Kanzler wiederum vor, etwas „Zusammenkopiertes“ vor sich liegen zu haben, was Kurz in Abrede stellte und somit gleichzeitig einlenkte: „Wir haben genau dasselbe anscheinend“.
„Hätte doch wetten sollen“
Was nun tatsächlich im stenografischen Protokoll vom 24. Juni 2020 steht, davon kann sich jeder und jede selbst überzeugen, indem er sich das entsprechende Dokument auf der Website des Parlaments ansieht. Darauf wies Wolf bereits kurz nach der Sendung hin. Und meinte: „Vielleicht hätte ich ja doch wetten sollen“ (siehe X-Post unten).
Auf die doppelte Frage der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper ob er allgemein Wahrnehmung zur Besetzung des ÖBAG-Aufsichtsrats habe und ob er eingebunden war, gab Kurz damals nur eine allgemeine Antwort (siehe unten). Auch auf weitere Fragen zur Bestellung der Aufsichtsräte antwortete der damalige Bundeskanzler ausweichend.
Richter: Kurz spielte seine Rolle herunter
Den Schuldspruch für Kurz erklärte Richter Michael Radasztics am Freitag deswegen damit, dass der ÖVP-Politiker insgesamt den Eindruck erweckt habe, im Wesentlichen nichts damit zu tun gehabt zu haben. Aussagen im Beweisverfahren hätten aber ein anderes Bild gezeichnet. In zwei weiteren Punkten war Kurz freigesprochen worden.
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