Fünf Frauen gestorben

Sechs Monate Haft nach Horrorunfall auf A2 in NÖ

Gericht
09.07.2025 11:50

Der Kleinbus auf der A2 in Niederösterreich war kaum mehr als ein solcher zu erkennen – so massiv waren die Auswirkungen einer Kollision am 1. April. Und die Folgen waren noch schlimmer: Fünf Frauen kamen bei dem Horrorunfall ums Leben. Auf der Anklagebank im LG Wiener Neustadt sitzt nun der Lenker des Pkw, der frontal in einen Sattelschlepper krachte. Er fasst eine nicht rechtskräftige, teilbedingte Haftstrafe aus.

„So etwas habe ich in meiner Laufbahn noch nie gesehen“, zeigte sich der Hauptbrandinspektor aus Pitten (NÖ) am 1. April dieses Jahres entsetzt. Ungebremst und mit 112 km/h krachte auf der Südautobahn Höhe Scheiblingkirchen ein Kleinbus frontal in einen Sattelschlepper.

„Es ist wirklich furchtbar“
Die Richterin sagt im Landesgericht Wiener Neustadt, noch bevor sie anfängt zu verhandeln: „Ich möchte ausdrücken, dass, völlig unabhängig von diesem Prozess, es wirklich furchtbar ist, was da passiert ist. Wir haben fünf tote Frauen und zwei Schwerverletzte. Das ist schrecklich.“ Denn bei dem Horror-Crash kamen fünf Ukrainerinnen im Alter von 53, 54, 58, 61 und 64 Jahren ums Leben, die in dem Kleinbus kommend aus Mailand saßen.

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Ich gehe schlafen mit diesen Bildern und wache auf mit diesen Bildern.

Angeklagter Ukrainer im LG Wiener Neustadt

Dessen Lenker nun wegen mehrfacher grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor der Einzelrichterin sitzt. Denn er sei laut Staatsanwaltschaft zum einen übermüdet und zusätzlich am Handy gewesen, als sich der Sattelschlepper von der Beschleunigungsspur einer Raststationsausfahrt auf der Fahrbahn einordnen wollte – als der 52-Jährige den Lkw übersah und es zu dem folgenschweren Unfall kam.

Diesen Kleinbus lenkte der Ukrainer (52).
Diesen Kleinbus lenkte der Ukrainer (52).(Bild: Patrik Lechner)
(Bild: FF Pitten)
(Bild: FF Pitten)

„Ich gehe schlafen mit diesen Bildern und wache auf mit diesen Bildern“, schluchzt der Ukrainer auf der Anklagebank. Sein Verteidiger betont, dass sein Mandant seit 17 Jahren längere Transferfahrten machen würde – und das unfallfrei. „Der Angeklagte ist nicht der Teufel. Er sitzt hier wegen einer Drei-Sekunden-Reaktionsverzögerung“, fasst der Anwalt zusammen. Er spricht von schlechten Lichtverhältnissen bei Sonnenaufgang, sicher einer gewissen Erschöpfung nach stundenlanger Fahrt: „Er hat sich für fahrtüchtig gehalten und das war offensichtlich eine falsche Entscheidung.“

52-Jähriger bestreitet Handy am Steuer
Am Handy sei sein Mandant aber nicht gewesen, das würden Auswertungen belegen. Das schwört auch der 52-Jährige vehement, bekennt sich deswegen „nur“ der fahrlässigen Tötung schuldig – jedoch nicht grob. An den verheerenden Unfallhergang kann er sich nicht mehr wirklich erinnern: „Ich kann die Bilder nicht zusammenführen. Ich sehe nur diese Körper.“

Am Ende der Verhandlung weint der Angeklagte: „Die Leute, die gestorben sind, sind meine Freunde. Das ist das Schlimmste, was im Leben passieren kann.“ Das nicht rechtskräftige Urteil fällt rasch: Anklagekonform wird er zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt – sechs davon muss er absitzen.

Die Richterin betont, dass in solchen Fällen besonders die Strafbemessung schwierig ist: „Wie bemisst man ein Menschenleben? Das ist nicht möglich.“

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