Ein Oberösterreicher lässt im Wiener Landesgericht seinem Grant freien Lauf: Er soll nicht nur vier Bombendrohungen beim Notruf abgesetzt haben, sondern auch eine Auseinandersetzung mit Krankenhauspersonal gehabt haben. Der Obdachlose redet sich auf seine Schizophrenie aus - die ein Gutachten aber nicht bestätigen kann ...
Vier Bombendrohungen soll ein 49-Jähriger im vergangenen Spätsommer ausgesprochen haben - zwei davon in Lokalen, die vorwiegend von Homosexuellen besucht werden. Nachdem er beispielsweise aus einer Bar am Naschmarkt im 6. Wiener Gemeindebezirk geworfen wurde, wählte er den Notruf: Es gäbe dort eine Rohrbombe, die in 20 Minuten zünden würde.
Schimpftirade auf der Anklagebank
Nicht die einzige Personengruppe, mit der der gebürtige Oberösterreicher ein Problem zu haben scheint. Zu einem ebenfalls angeklagten Vorfall in der Klinik Wien-Favoriten - er bedrohte dort einen Oberarzt, Krankenpfleger und Security-Personal - findet er beschämende Worte: „Überall rechtsradikale H...kinder. Die haben mich als obdachlosen Zigeuner schlechter behandelt, wie jeden Asylanten und Tschusch“, schreit er Richter Patrick Aulebauer im Wiener Landl aggressiv und widersprüchlich entgegen.
Schizophrenie selbst diagnostiziert?
Er sei dort in der Nacht vom 27. November 2023 in der Notaufnahme aufgeschlagen, forderte psychiatrische Behandlung: „Ich hatte einen psychischen und seelischen Ausnahmezustand. Ich war selbstmordgefährdet.“ Der diensthabende Oberarzt liefert vor Gericht eine andere Einschätzung: „Ich habe sehr rasch gesehen, dass es keinen Grund für akute Medikation gibt, sondern es nur darum ging, einen Schlafplatz zu bekommen.“ - der Angeklagte war obdachlos.
Ich bin schizophren und depressiv seit meinem elften Lebensjahr. Einen kranken Menschen kann man nicht belangen. Also was wollen sie!
Angeklagter (49) gegenüber dem Richter
Der 49-Jährige ist aber fest davon überzeugt: „Ich bin schizophren und depressiv seit meinem elften Lebensjahr. Einen kranken Menschen kann man nicht belangen. Also was wollen sie“, blafft der Mann siegessicher den Richter an. Ein bereits eingeholtes psychiatrisches Gutachten kann das aber nicht bestätigen - „Es liegen keine Geisteskrankheiten im engeren Sinne vor.“
Weil zwei Zeugen sich entschuldigten und die Notrufaufnahmen der Bombendrohungen beigeschafft werden, wird die Verhandlung vertagt. Auf Antrag der Verteidigerin wird auch gleich ein zweites psychiatrisches Gutachten über den Oberösterreicher erstellt.
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