Der Pflichtschullehrer war 2006 in einem Nachbarbundesland verurteilt worden, weil er sich innerhalb von drei Jahren mindestens 200 Mal Kinderpornos aus dem Internet heruntergeladen hatte. Die milde Strafe: drei Monate bedingt.
Anonymer Anruf brachte Stein ins Rollen
Der Pädagoge wechselte vor sechs Jahren nach Oberösterreich, verschwieg aber seine Verurteilung. Auch in der Strafrechts-Bescheinigung schien nichts auf. Der "Herr Lehrer" durfte wieder Kinder unterrichten. Erst im Vorjahr wurde die Leitung seiner Schule durch einen anonymen Anruf auf die schmutzige Vergangenheit des Mannes aufmerksam gemacht. Der Bezirksschulinspektor teilte dem Pädagogen zwar mit, dass er unter Beobachtung stehe, ließ ihn aber weiterhin als Vertrauenslehrer unterrichten.
Formalrechtlich keine Kündigung möglich
Erst als sich die Jugendanwaltschaft für Oberösterreich einschaltete und sich direkt an Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer wandte, wurde der vorbestrafte Lehrer gekündigt. Dieser klagte jedoch die versprochene Weiterbeschäftigung ein und hatte nun Erfolg. Denn die Kündigung hätte unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe ausgesprochen werden müssen. Es sei aber zehn Wochen lang zugewartet und das Kündigungsrecht damit verwirkt worden.
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