Bei Ärztekammer

„Wollen die Pflicht-Mitgliedschaft abschaffen“

Oberösterreich
14.02.2024 11:20

Wäre die Mitgliedschaft bei der Ärztekammer nicht verpflichtend, müsste sie sich um Mitglieder bemühen und bessere Bedingungen schaffen“, sagt der für seine Umtriebigkeit bekannte Steyrer Anwalt Hubert Niedermayr. „Frischer Wind“ könnte die alten Strukturen auflockern und die medizinische Versorgung verbessern.

Niedermayrs Mandant, der vorerst anonym bleiben möchte, sei nicht als Einziger unzufrieden und will gerichtlich gegen die Pflichtmitgliedschaft vorgehen.„Viele Ärzte, mich inbegriffen, fühlen sich nicht gut vertreten und fordern Veränderungen“, meint der Mediziner. Es sei Zeit für frischen Wind. Dafür brauche es Aktionen, die der Anwalt nun abwiegen will.

Anwalt ortet Problem in Struktur
Österreich sei mit 50.000 Ärzten EU-weit Nummer zwei beim Anteil der Ärzte pro Einwohner. „Das Problem liegt in der Struktur“, so Niedermayr. Niemand mit Top-Ausbildung wolle in einer Kassenordination 60 Stunden wöchentlich schuften, wenn er als Wahlarzt viel mehr Geld für deutlich weniger Arbeit bekomme.

Zitat Icon

Ich erhoffe mir vor allem im ländlichen Raum eine bessere Versorgung für Patienten. Wenn es mehr Wettbewerb oder Alternativen gibt, müssen die Bedingungen für Ärzte verbessert werden!

Anwalt Hubert Niedermayr

Ärztekammer widerspricht
Die Ärztekammer Oberösterreich will davon nichts wissen und verweist darauf, dass der Verfassungsgerichtshof die Pflichtmitgliedschaft schon mehrmals bestätigt hat. „Interessensvertretungen, die bereits im Jahre 1920 als Selbstverwaltungskörper bestanden haben, steht laut Bundesverfassungsgesetz eine verpflichtende Mitgliedschaft zu“, lässt die Ärztekammer Oberösterreich wissen.

Anwalt wittert Morgenluft
Weil aber der Gerichtshof in jüngerer Vergangenheit immer öfter auf ein „Recht auf Selbstbestimmung“ entschieden habe, rechnet sich der Anwalt gute Chancen aus: „Das passt mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft nicht zusammen, die ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Nun schauen wir, ob das die Verfassungsrichter auch so sehen!“

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