Lebenslange Haft

Deutsches Trio quälte Mitbewohnerin (21) zu Tode

Ausland
05.02.2024 18:51

Weil sie ihre 21-jährige Mitbewohnerin über Tage geschlagen und zu Tode gequält hatten, wurden am Montag drei Deutsche zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein vierter Angeklagter bekam viereinhalb Jahre Gefängnis. Die anderen hätten ihn „manipuliert und aufgehetzt“, hieß es.

Der Fall ereignete sich bereits 2020. Ein Jahr zuvor waren eine heute 35-Jährige und ihr deutsch-italienischer Lebensgefährte in die Kölner Wohnung des späteren Opfers und eines 28-Jährigen eingezogen. Die beiden hatten „mehr und mehr die Kontrolle übernommen.“ Im Frühling 2020 zog schließlich noch die heute 32-jährige Schwester der 35-Jährigen ein, nachdem sie aufgrund von Mietrückständen ihre Wohnung in Gelsenkirchen verloren hatte.

Schläge, Trinken und Essen verwehrt
Ein „Klima des Hasses“ sei entstanden, der 28-jährige Mitangeklagte gegen seine Partnerin aufgehetzt worden. Die vier Mitbewohnerinnen und Mitbewohner haben die 21-Jährige laut Anklage unter anderem mit einer Hundeleine geschlagen und mit Stahlkappen-Stiefeln getreten. Ihr sei auch das Trinken und Essen verwehrt worden, sagten die Richterinnen und Richter. Zudem habe sie nur mit Erlaubnis ihrer Peinigerinnen und Peiniger zur Toilette gehen dürfen.

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Dass Menschen sich solche Gewalttaten ausdenken und in die Tat umsetzen, erfüllt die Kammer mit Entsetzen.

Vorsitzende Richterin

Hilfe kam zu spät
„Dass Menschen sich solche Gewalttaten ausdenken und in die Tat umsetzen, erfüllt die Kammer mit Entsetzen“, sagte die Vorsitzende Richterin am Montag. Nach einem Hinweis einer Bekannten war die junge Frau aus der Wohnung befreit und in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort erlag sie Anfang Juli 2020 aber ihren Verletzungen.

Das Landgericht Köln verurteilte zwei Peinigerinnen und einen Peiniger zu lebenslanger Haft wegen grausamen Mordes. Der ehemalige Lebensgefährte des Opfers, der erheblich intelligenzgemindert ist, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen die 35-Jährige und den 31-Jährigen ordnete das Gericht zudem Sicherungsverwahrung an, weil sie bereits im Dezember 2022 wegen ähnlicher Gewalttaten verurteilt worden waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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