Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker ruft die Parteien im anstehenden Wahljahr zur „Bescheidenheit“ auf. Die Parteienförderung in Österreich sei „traditionell hoch“, meinte Kraker in einem Podcast des Rechnungshofs (RH). Dies gelte vor allem dann, wenn man sie mit anderen europäischen Staaten, etwa Deutschland vergleiche.
Zu noch mehr Diskussionen führe es auch immer wieder, dass die Förderung automatisch valorisiert wird. „Was aber wichtig ist - und das ist besonders auch in einem Wahljahr wichtig, ist, dass sich alle gesellschaftlichen Gruppen und alle Bereiche in Bescheidenheit üben sollen“, so Kraker. „Und das wäre auch für die politischen Parteien in Österreich gut.“
Was aber wichtig ist - und das ist besonders auch in einem Wahljahr wichtig, ist, dass sich alle gesellschaftlichen Gruppen und alle Bereiche in Bescheidenheit üben sollen.
Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker
Heimische Politik gönnte sich im Vorjahr ein deutliches Plus
Trotz Rekordinflation stiegen im Vorjahr die Ausgaben von Bund und Ländern für die Parteienförderung stark. In Summe erhielten Parteien, Parlamentsklubs und politische Akademien 237,4 Millionen Euro.
Wie werden Gelder aufgeteilt?
Welche Partei wie viel erhält, hängt vom Wahlergebnis im jeweiligen Bundesland bzw. bei der Nationalratswahl ab. Somit bringen Erfolge an der Wahlurne den Parteien auch mehr Geld vom Staat. Davon konnte im Vorjahr die FPÖ profitieren, die bei den Landtagswahlen in Niederösterreich und Salzburg stark und in Kärnten leicht zulegen konnte.
In der Regel steigt die Parteienförderung mit der Inflation, während die Klubförderung mit den Beamtengehältern mitwächst. Im Detail unterscheiden sich die Regeln der Länder aber deutlich. Besonders stark gestiegen sind die ausgezahlten Mittel im Vorjahr in Wien. Die Hauptstadt hatte ihre Fördermittel 2021 und 2022 weitgehend eingefroren. 2023 stieg die Summe aus Parteien-, Klub- und Akademieförderung um elf Prozent auf 46,4 Millionen Euro.
Wahlkampfkostengrenze könnte bei 8,6 Millionen Euro liegen
Seit 2020 wird zudem die Wahlkampfkostengrenze laufend an die Inflation angepasst. 2022 erreichte sie 7,4 Millionen Euro. Wegen der aktuell hohen Inflation gab es im Vorjahr einen deutlichen Sprung um 8,5 Prozent auf über acht Millionen Euro. Bis zur Nationalratswahl im Herbst steht dann noch eine weitere Valorisierung an. Es könnte eine Wahlkampfkostengrenze bei 8,6 Millionen Euro zu liegen kommen.
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